Konsumenten, die ihre Lebensversicherung in den ersten Jahren kündigen oder prämienfrei stellen wollen, erleben oft eine böse Überraschung. Sie erhalten nämlich nur einen Bruchteil jenes Betrages, den sie an Prämien einbezahlt haben. Den Rest schluckt die Versicherung. Dies liegt daran, dass am Beginn der Laufzeit hohe Kostenanteile abgezogen werden – so genannte Abschlusskosten. In den Versicherungsbedingungen wird dies – aus Sicht des VKI – oft nur mangelhaft erklärt. Daher ist sich auch niemand dieses Risikos bewusst. Betroffen sind nicht nur klassische sondern auch fondsgebun-dene Lebensversicherungen.
Der VKI geht daher– im Auftrag des BMSG – gegen die entsprechenden Bestimmungen in den Lebensversicherungsverträgen vor. Abmahnungen und Klagen sollen bewirken, dass in Zukunft besser informiert und für die Vergangenheit Geld zurück-gezahlt wird. Gegenstand der Verfahren sind derzeit vor allem Versicherungsbedingungen aus den Jah-ren 2000 bis 2003.
Dabei geht es um eine Menge Geld – Betroffene verlieren durch diese unklaren Regelungen bis zu einigen tausend Euro.
Der VKI wird vom weiteren Verlauf berichten.