Der VKI bekämpft im Auftrag des BMSG seit geraumer Zeit unklare Regelungen zum Rückkauf bei zahlreichen Lebensversicherungen. Die Regelungen lassen oft nicht erkennen, dass man im Fall einer vorzeitigen Beendigung einer Lebensversicherung einen großen wirtschaftlichen Verlust erleidet.
Im Verfahren gegen die Nürnberger bestätigt das Landesgericht Salzburg die bisher vorliegenden Urteile aus anderen Verfahren. Das Gericht hält fest, dass über die Nachteile einer vorzeitigen Auflösung nicht ausreichend aufgeklärt wird. Die Regelungen zum Rückkauf sind daher intransparent und somit gesetzwidrig
Im Fall der Rechtskraft bedeutet das Urteil, dass sich die Nürnberger Versicherung bei künftigen Rückkäufen nicht auf gesetzwidrige Klauseln berufen darf und Versicherungsnehmer daher mehr ausbezahlt bekommen müssen. Bei Rückkäufen innerhalb der letzten drei Jahre besteht unter Umständen ein Anspruch auf Nachforderung gegen die Versicherung.
Das BMSG hat den VKI beauftragt, auf Wunsch der Versicherungsnehmer die Schäden bei einem Rückkauf von Lebensversicherungen abzuschätzen und gegenüber den Versicherungen geltend zu machen (siehe www.verbraucherrecht.at).
Urteil: LG Salzburg27.1.2007, 7 Cg 80/05h