Zum Inhalt

Lieferkettengesetz, Climate Change Litigation, Prozessfinanzierung: Bitburger Gespräche 2023

Die 66. Bitburger Gespräche fanden vergangene Woche am 12. und 13. Jänner 2023 zum Thema "Strategic Litigation – die Durchsetzung kollektiver Interessen vor deutschen Gerichten" in Trier statt.

Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Astrid Stadler (Universität Konstanz) diskutierten Stakeholder und Expert:innen aus Rechtswissenschaft und Praxis die gerichtliche Durchsetzung von Menschenrechten und Klimaschutzzielen, das neue Lieferkettengesetz (Corporate Social Responsibility), die Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie in Deutschland und Österreich und die Finanzierung von Kollektivklagen durch gewerbliche Prozessfinanzierer. 

 

1. Themenblock: Die Durchsetzung von Menschenrechten und Klimaschutzzielen vor deutschen Gerichten

Lieferkettengesetz - private oder öffentlichrechtliche Rechtsdurchsetzung
Prof. Dr. Christoph Althammer, Universität Regensburg

Climate Change Litigation
Prof. Dr. Stefanie Schmahl, Universität Würzburg

Klimawandelklagen vor deutschen Zivilgerichten
Prof. Dr. Marc-Philippe Weller, Universität Heidelberg

2. Themenblock: Die Umsetzung der Verbraucherverbandsklage-Richtlinie 2020/1828

Die Umsetzung der Verbandsklage-Richtlinie: Papiertiger oder effektives lnstrument im Dienste des Verbraucherschutzes?
Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Universität Halle-Wittenberg

Die Umsetzung der Verbandsklage-Richtlinie in Österreich
Prof. Dr. Georg Kodek, Wirtschaftsuniversität Wien, Senatspräsident am Obersten Gerichtshof

3. Themenblock: Die Finanzierung von Kollektivklagen - gewerbliche Prozessfinanzierung pro und contra

Moderation: Prof. Dr. Alexander Bruns, Universität Freiburg

  • Prof. Dr. Beate Gsell, LMU München
  • Thomas Kohlmeier, Go-Founder und Co-CEO Nivalion AG Schweiz
  • Dr. Petra Leupold, LL.M. (UCLA), Leiterin VKI-Akademie, VKI
  • Axel Voss, Mitglied des Europäischen Parlaments

Finanzierung von Kollektivklagen-Panel
Bild: Finanzierung von Kollektivklagen, Panel v.l.n.r.: Axel Voss (MEP), Petra Leupold (VKI), Beate Gsell (LMU München), Thomas Kohlmeier (Nivalion AG), Alexander Bruns (Universität Freiburg)

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

OGH: Unzulässige Geschäftspraktiken und AGB-Klauseln der Partnervermittlungs-Plattformen „Parship“ und „Elitepartner“

OGH: Unzulässige Geschäftspraktiken und AGB-Klauseln der Partnervermittlungs-Plattformen „Parship“ und „Elitepartner“

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) die PE Digital GmbH, die die Plattformen „Parship“ und „Elitepartner“ betreibt, wegen der Verwendung diverser Klauseln und Geschäftspraktiken geklagt. Nunmehr erkannte der OGH 2 Geschäftspraktiken und 8 Klauseln für rechtswidrig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark gibt Unterlassungserklärung ab

Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark gibt Unterlassungserklärung ab

Das Lipizzanergestüt Piber betreibt auf dem Gelände des Lipizzanergestüts Piber einen Kletterpark.
Anlässlich einer Verbraucher:innenbeschwerde hat der VKI die AGB dieses Kletterparks geprüft und die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark, im Auftrag des Sozialministeriums, wegen zwei unzulässigen Klauseln in diesen Teilnahmebedingungen für den Kletterpark abgemahnt. Betroffen sind eine Haftungsfreizeichnungsklausel und eine Klausel, welche die Verwendung von aufgenommenen Fotos und Videos während der Aktivitäten im Kletterpark ohne weitere Zustimmung und auch für Werbezwecke erlaubt hätte.

Die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark hat am 25.06.2024 eine außergerichtliche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)

Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch MyPlace SelfStorage noch 8 Klauseln gerichtlich beanstandet wurden. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang