Zum Inhalt

Listerien-Käse-Skandal: Prolactal versucht Haftung zu begrenzen

Forderungen aus ehemaliger Quargel-Produktion sollen auf eigene Gesellschaft ausgelagert werden. VKI hilft Geschädigten.

Die Firma Prolactal GmbH mit Sitz in Linz war Hersteller jener Quargelkäse, die mit Listerien verseucht waren und die im Verdacht stehen, bei einer Reihe von Konsumenten zu schweren Gesundheitsschäden und in einigen Fällen zum Tod geführt zu haben. Offenbar um mögliche Ansprüche von Geschädigten aus der Produkthaftung und mögliche Verurteilungen nach dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz zu begrenzen, hat Prolactal die ehemalige Quargel-Produktion in Hartberg "mit allen Aktiva und Passiva" abgespalten und auf die Firma Prolactal Sauermilchvertriebs GmbH mit Sitz in Hartberg übertragen. Diese soll nun für alle Folgen des Listerien-Skandals haften. Geschädigte können allerdings die Sicherstellung von Forderungen verlangen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereitet - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - für eine Reihe von Geschädigten zum einen Ansprüche gegen Prolactal nach dem Produkthaftungsgesetz vor, zum anderen schließen sich die Geschädigten auch dem anhängigen Strafverfahren als Privatbeteiligte an und beantragen auch die Verfolgung nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

"Die Firma Prolactal will mit der Spaltung und Übertragung des Geschäftszweiges Quargelproduktion offenbar für sich die Haftung begrenzen. Damit wird aus unserer Sicht aber auch der Haftungsfonds der Geschädigten eingeschränkt. Wir werden daher für die von uns vertretenen Geschädigten prüfen, durch ein Sicherstellungsverlangen nach dem Spaltungsgesetz dieser Strategie entgegenzuwirken", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Binnen 6 Monaten ab Veröffentlichung der Spaltung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung haben Gläubiger Zeit, die Sicherstellung ihrer Ansprüche zu beantragen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

„Energiekostenpauschale“ bei clever fit unzulässig

„Energiekostenpauschale“ bei clever fit unzulässig

Zahlreiche „clever fit“-Fitnesstudios wollten mit 1.10.2022 eine „Energiekostenpauschale“ einheben. Der VKI sah dafür keine Rechtsgrundlage und brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Die Beklagte MCDC Fitness Holding GmbH (MCDC) ließ sich auf das Verfahren nicht ein. Es erging daher ein Versäumungsurteil, das „clever fit“ die Grundlage für die Verrechnung der „Energiekostenpauschale“ entzieht. Das Urteil ist rechtskräftig. Sollten Verbraucher:innen die „Energiekostenpauschale“ bezahlt haben, dann können sie diese zurückfordern.

Angabe der Vitamine im Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis eines Lebensmittels, dem ein Vitamin zugesetzt wurde, muss über die Angabe der Bezeichnung dieses Vitamins hinaus nicht auch die Angabe der Bezeichnung der verwendeten Vitaminverbindung enthalten.

EuGH zur Nährwertangabe auf Müsli

Nährwertangaben auf der Vorderseite einer Lebensmittelverpackung dürfen sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen (hier 40 g Müsli mit 60 ml Milch mit Fettgehalt von 1,5%). Nur bei Lebensmittel, bei denen eine Zubereitung erforderlich und die Zubereitungsweise vorgegeben ist, dürfen sich die Informationen auf das zubereitete Produkt beziehen.

Keine Warnpflicht bei Müsliriegel

Der Kläger beschädigte sich beim Essen eines Müsliriegels einen Zahn. Das Produkt enthielt keinen Warnhinweis darauf, dass Schalen von Mandeln oder Nüssen enthalten sein könnten. Die Klage gestützt auf Produkthaftung wurde abgewiesen. Es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass in Müsliprodukten, denen eine gewisse Kernigkeit und Stückigkeit immanent sei, Kern- und Schalenteile enthalten sein könnten.

Verarbeitung eines Fotos "zu Verwaltungszwecken" intransparent

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MediClass Gesundheitsclub GmbH. Diese betreibt eine vorsorgemedizinische Einrichtung. Inhalt des Verfahrens waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Thema Datenschutz und Haftungsausschluss.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang