Die Firma Prolactal GmbH mit Sitz in Linz war Hersteller jener Quargelkäse, die mit Listerien verseucht waren und die im Verdacht stehen, bei einer Reihe von Konsumenten zu schweren Gesundheitsschäden und in einigen Fällen zum Tod geführt zu haben. Offenbar um mögliche Ansprüche von Geschädigten aus der Produkthaftung und mögliche Verurteilungen nach dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz zu begrenzen, hat Prolactal die ehemalige Quargel-Produktion in Hartberg "mit allen Aktiva und Passiva" abgespalten und auf die Firma Prolactal Sauermilchvertriebs GmbH mit Sitz in Hartberg übertragen. Diese soll nun für alle Folgen des Listerien-Skandals haften. Geschädigte können allerdings die Sicherstellung von Forderungen verlangen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereitet - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - für eine Reihe von Geschädigten zum einen Ansprüche gegen Prolactal nach dem Produkthaftungsgesetz vor, zum anderen schließen sich die Geschädigten auch dem anhängigen Strafverfahren als Privatbeteiligte an und beantragen auch die Verfolgung nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.
"Die Firma Prolactal will mit der Spaltung und Übertragung des Geschäftszweiges Quargelproduktion offenbar für sich die Haftung begrenzen. Damit wird aus unserer Sicht aber auch der Haftungsfonds der Geschädigten eingeschränkt. Wir werden daher für die von uns vertretenen Geschädigten prüfen, durch ein Sicherstellungsverlangen nach dem Spaltungsgesetz dieser Strategie entgegenzuwirken", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Binnen 6 Monaten ab Veröffentlichung der Spaltung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung haben Gläubiger Zeit, die Sicherstellung ihrer Ansprüche zu beantragen.