Gegen die weltweit aktive Interneteinkaufsgemeinschaft Lyoness erreichte der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - ein erfreuliches Urteil.
"Businesskunden" steht als Verbraucher ein Rücktrittsrecht gem. § 5e KSchG (alte Rechtslage) zu.
Das Gericht zweifelt nicht an der Konsumenteneigenschaft anlässlich des Gutscheinkaufes. Ein allfälliges späteres professionelles Anwerben von Kunden für das Geschäftsmodell von Lyoness schadet nicht und steht der Eigenschaft als Verbraucher im Zeitpunkt des Gutscheinankaufes nicht entgegen.
Hauptleistung ist der Kauf von Warengutscheinen. Da die bestellten Gutscheine nicht geliefert wurden, wird der Lauf des Rücktrittsfrist noch nicht ausgelöst. Die Teilnahme am Businesssystem von Lyoness ist lediglich Folge der Bestellung.
Die Klägerin trat wirksam von den Verträgen zurück und begehrte zu Recht die Rückabwicklung der erbrachten Leistungen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 14.7.2014)
HG Wien 28.3.2014, 48 Cg 24/13h
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Klagevertreter: Mag. Eric Breiteneder, RA in Wien