Der Energieanbieter MAXENERGY Austria Handels GmbH (MaxEnergy) hatte ab der 2. Jahreshälfte 2018 seinen Kund:innen angekündigt, dass die Strom- und Gaspreise mit Wirksamkeit zum 01.09.2018 bzw 01.01.2019 erhöht werden, sofern sie der Preiserhöhung nicht widersprechen. Erfolgte ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung, endete das Vertragsverhältnis. Erfolgte kein Widerspruch, wurden die Preise auf Basis einer Zustimmungsfiktion (= stillschweigende Zustimmung zur Preiserhöhung) erhöht.
Die Preiserhöhungen erfolgten nach Ansicht des VKI nicht zu Recht. Deshalb brachte der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Klage gegen MaxEnergy ein. Gegenstand der Verbandsklage waren unzulässige Klauseln, die es MaxEnergy ermöglichten, Preiserhöhungen jeglicher Art nach eigenem Gutdünken vorzunehmen. Das LG Feldkirch gab dem VKI Recht und erklärte im Frühjahr 2021 die Klauseln für unzulässig, weil sie Änderungen des Vertrages und Preiserhöhungen nach Inhalt und Ausmaß unbeschränkt zulassen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach Ansicht des VKI sind die auf Grundlage der gesetzwidrigen Klauseln durchgeführten Preiserhöhungen vom 01.09.2018, 01.01.2019 bzw. 01.09.2019 an betroffene Haushaltskund:innen zurückzuzahlen. MaxEnergy war bis dato nicht bereit, die Refundierungen - wie vom VKI gefordert - an Konsument:innen im Sinne einer vergleichsweisen Lösung zu erstatten.
Deshalb bietet der VKI allen betroffenen Haushaltskund:innen an, sich der kostenlosen Aktion - im Auftrag des Sozialministeriums - anzuschließen.
Bei einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch iHv 3.500 kWh würde sich ein Rückerstattungsbetrag zwischen € 100,- und € 145,- pro Jahr ergeben. Bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 15.000 kWh ergäbe sich ein Betrag von rund € 110,- pro Jahr.
Betroffen sind folgende Strom- und Gastarife:
- Spar Aqua Strom (nunmehr MAX Light Strom): Erhöhung am 01.09.2018 und 01.09.2019
- ECO Power M (nunmehr MAX Light Strom): Erhöhung am 01.01.2019
- MAX STROM SAFETY 12 (nunmehr MAX Spar Strom): Erhöhung am 01.01.2019
- MAX STROM SAFETY 12 S (nunmehr MAX Spar Strom): Erhöhung am 01.01.2019
- SPAR MAX STROM (nunmehr MAX Spar Strom): Erhöhung am 01.01.2019
- MAX GAS SAFETY 12 (nunmehr MAX Spar Gas): Erhöhung am 01.01.2019
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme
Teilnehmen können
- alle Haushaltskund:innen und ehemaligen Haushaltskund:innen von MaxEnergy
- die von der Preiserhöhung 01.09.2018, 01.01.2019 bzw 01.09.2019 betroffen waren
und einen der oben genannten Tarife beziehen bzw. bezogen haben.
Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 30.04.2022 möglich:
Hinweis: die Kündigungsthematik (Kündigungen seitens MaxEnergy trotz aufrechter Preisgarantie) war nicht Teil dieser Aktion. Falls Sie von MaxEnergy trotz aufrechter Preisgarantie ein Kündigungsschreiben erhalten haben, finden Sie nähere Informationen unter: Maxenergy kündigt Verbraucher innerhalb der 18-monatigen Preisgarantie.