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Häufig gestellte Fragen zur Sammelaktion - MaxEnergy

Wichtige Hinweise - FAQ's

Mit welchen Tarifen kann ich an der VKI-Aktion gegen MAXENERGY Austria Handels GmbH (MaxEnergy) teilnehmen?

  • Spar Aqua Strom (nunmehr MAX Light Strom): Erhöhung am 01.09.2018 und 01.09.2019
  • ECO Power M (nunmehr MAX Light Strom): Erhöhung am 01.01.2019
  • MAX STROM SAFETY 12 (nunmehr MAX Spar Strom): Erhöhung am 01.01.2019
  • MAX STROM SAFETY 12 S (nunmehr MAX Spar Strom): Erhöhung am 01.01.2019
  • SPAR MAX STROM (nunmehr MAX Spar Strom): Erhöhung am 01.01.2019
  • MAX GAS SAFETY 12 (nunmehr MAX Spar Gas): Erhöhung am 01.01.2019

Welche Energieanlagen werden berücksichtigt?
Es werden alle Strom- und Gasanlagen mit Haushaltstarifen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Preisanpassungen vom 01.09.2018, 01.09.2019 sowie 01.01.2019 aktiv waren und von einer der Preiserhöhungen betroffen waren.

Ich habe keinen aufrechten Vertrag mehr mit MaxEnergy. Kann ich trotzdem an der VKI-Aktion teilnehmen?
Ja, sofern Sie mit Ihrem Haushaltstarif von der Preiserhöhung, je nach Tarif 01.09.2018, 01.09.2019 oder 01.01.2019, betroffen waren.

Wie wird der Rückerstattungsanspruch für die betroffenen Anlagen ermittelt?
Der Rückerstattungsbetrag ergibt sich aus dem Ausmaß der Preiserhöhung und wird auf den Jahresverbrauch pro Bezugsjahr hochgerechnet. Für die Ermittlung der Verbrauchsmenge benötigen wir Ihre erhaltenen Jahresabrechnungen ab dem 01.01.2019, bzw für den Tarif Spar Aqua Strom die Jahresabrechnung nach dem 01.09.2018 oder nach dem 01.09.20219.

Bei einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch iHv 3.500 kWh würde sich ein Rückerstattungsbetrag zwischen € 100,- und € 145,- pro Jahr ergeben. Bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 15.000 kWh ergäbe sich ein Betrag von rund € 110,- pro Jahr.

Welche Jahresabrechnung muss ich an den VKI übermitteln?
Bitte übermitteln Sie uns jene Jahresabrechnung die Sie nach der jeweiligen Preiserhöhung erhalten haben.

Für den Tarif Spar Aqua Strom ist die Jahresabrechnung nach dem 01.09.2018, oder die Jahresabrechnung nach dem 01.09.2019 zu übermitteln, falls Sie am 01.09.2018 noch nicht Kunde von MaxEnergy waren.

Für alle anderen oben angeführten Tarife betrifft es die Jahresabrechnung aus dem Jahr 2019.

Bitte laden Sie diese über unser Anmeldeformular hoch.

Ich habe meine Jahresabrechnung aus dem entsprechenden Jahr nicht mehr. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich an MaxEnergy und lassen Sie sich die entsprechende Jahresabrechnung übermitteln. Die Jahresabrechnungen sollten auch in Ihrem Online-Kundenportal verfügbar sein. Sobald Sie diese erhalten haben, laden Sie diese bitte über unser Anmeldeformular hoch.

Sind Preiserhöhungen bei den Gebühren für die Netznutzung auch von der VKI-Aktion betroffen bzw. werden diese bei der Aktion gegen MaxEnergy berücksichtigt?
Nein. Die Gebühren für die Netznutzung werden von der E-Control festgelegt und sind daher vom Energieanbieter unabhängig.

Benötigt der VKI meine letzten Jahresabrechnungen für die Sammelaktion?
Ja. Um den Rückerstattungsanspruch zu ermitteln, benötigen wir Ihren seit 01.01.2019 von MaxEnergy bezogenen Jahresenergieverbrauch (bzw die Jahresabrechnung nach 01.09.2018 oder nach 01.09.2019 wenn Ihr Tarif der Spar Aqua Strom ist).

Ich habe/hatte mehrere Abnahmestellen (Verträge) bei MaxEnergy angemeldet. Muss ich jeden betroffenen Vertrag bei der Aktion anmelden?
Ja. Nur die beim VKI erfassten Verträge, können bei MaxEnergy interveniert werden. Die Anmeldung ist für jede Vertragsnummer separat zu erstellen.

MaxEnergy hat vor kurzem meinen Vertrag trotz aufrechter Preisgarantie gekündigt. Ist das Inhalt dieser Aktion?
Nein. Die aktuelle Kündigungsthematik ist nicht Teil dieser Aktion. Nähere Informationen zum derzeitigen Vorgehen von MaxEnergy finden Sie unter: Maxenergy kündigt Verbraucher innerhalb der 18-monatigen Preisgarantie | Verbraucherrecht

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