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Schriftzug von MediaMarkt auf einem Shop
Bild: PixelBiss/stock.adobe

Media Markt: Druckerpatronen - Seitenzahl oder Füllmenge

Media Markt verpflichtet sich zur besseren Information über Füllmengen von Druckerpatronen. VKI erzielt außergerichtliche Unterlassungsvereinbarung.

Im Auftrag des Sozialministeriums hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Media Markt wegen fehlender Angaben zur Füllmenge bei Druckerpatronen abgemahnt. In einem außergerichtlichen Verfahren konnte nun eine Unterlassungsvereinbarung erzielt werden.

Beschwerden über unzureichende Angaben zur Füllmenge

Seit Jahren erreichen den VKI immer wieder Beschwerden über unzureichende Angaben zur Füllmenge von Druckerpatronen. Statt der üblichen Angabe in Millilitern setzen manche Hersteller – insbesondere Marktführer HP – auf Seitenzahlen, die lediglich eine ungefähre Reichweite darstellen.

„Diese Angabe eignet sich weder für einen seriösen Vergleich mit anderen Produkten noch ist sie zuverlässig nachvollziehbar“, erklärt Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI.

Künftig deutlich sichtbare Füllmenge

Im Zuge des Abmahnverfahrens zeigte sich Media Markt lösungsorientiert. Das Unternehmen verpflichtet sich, künftig deutlich sichtbare Informationen zur Füllmenge bereitzustellen – sowohl im Online-Shop als auch in den Filialen, etwa durch Aushänge. Dies gilt auch für Patronen, bei denen der Hersteller selbst keine Angaben auf der Verpackung macht.

Besser vergleichen

Dr.in Barbara Bauer - Juristin
Dr.in Barbara Bauer, Juristin beim VKI Bild: VKI

„Diese Einigung ist ein erfreulicher Schritt in Richtung mehr Transparenz“, so Dr. Bauer. „Sie ermöglicht Konsumentinnen und Konsumenten, Produkte besser zu vergleichen und den tatsächlichen Verbrauch realistischer einzuschätzen.“

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