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Mehr Rechte für Wohnungskäufer: BTVG-Novelle ab Juli in Kraft

Die im März 2008 beschlossene Novelle des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) gilt ab 1. Juli 2008,

Käufer erhalten mehr Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Die neuen Regeln gelten für Verträge, die nach dem

30. Juni 2008 abgeschlossen werden.

"Bisher sind bei Bauunterbrechungen oder beim Konkurs eines Bauträgers die Käufer auf der Strecke geblieben. Die Rechte der Konsumenten werden durch das neue Gesetz, das mit 1. Juli in Kraft treten wird, nun entscheidend gestärkt", zeigte sich Justizministerin Berger nach der Abstimmung im Parlament erfreut. Das Gestez soll die Rechte der Erwerber von Wohnungen, Reihenhäusern und auch Geschäftsräumlichkeiten verbessern.

Wesentliche Neuerungen sind unter anderem:

- Inhaltliche Mindestanforderungen an den Bauträgervertrag wurden erweitert
- Haftrücklass von 2% des Kaufpreises zur Absicherung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen des Erwerbers
- Rücktrittsfrist verlängert sich auf 14 Tage ab Vertrag (6 Wochen absolute Frist)
- Änderungen beim Ratenplan

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