"Bisher sind bei Bauunterbrechungen oder beim Konkurs eines Bauträgers die Käufer auf der Strecke geblieben. Die Rechte der Konsumenten werden durch das neue Gesetz, das mit 1. Juli in Kraft treten wird, nun entscheidend gestärkt", zeigte sich Justizministerin Berger nach der Abstimmung im Parlament erfreut. Das Gestez soll die Rechte der Erwerber von Wohnungen, Reihenhäusern und auch Geschäftsräumlichkeiten verbessern.
Wesentliche Neuerungen sind unter anderem:
- Inhaltliche Mindestanforderungen an den Bauträgervertrag wurden erweitert
- Haftrücklass von 2% des Kaufpreises zur Absicherung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen des Erwerbers
- Rücktrittsfrist verlängert sich auf 14 Tage ab Vertrag (6 Wochen absolute Frist)
- Änderungen beim Ratenplan