Dabei werden zwei Anlegergruppen differenziert:
(1) Diejenigen geschädigten MEL-Anleger, deren Zivilverfahren gegen die Meinl Bank bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Strafverfahrens gegen Julius Meinl ua. unterbrochen wurde, und
(2) die Anleger, die gegen die Meinl Bank verloren haben, da nach Ansicht der Gerichte diese durch die Werbefolder nicht in die Irre geführt worden waren.
Julius Meinl war von 1987 bis Ende 2007 und Peter Weinzierl ist seit 1999 Vorstand der Meinl Bank. Vorgeworfen wird den Beklagten, dass sie als Bank-Vorstände die MEL-Rückkäufe sowie falsche Ad-hoc-Meldungen zu verantworten hätten.
In den Klagen behauptet Poduschka, dass Julius Meinl an der MEL prächtig verdient habe. Laut Nationalbankbericht habe die Meinl Bank AG 322 Mio. Euro aus dem Produkt MEL lukriert, weitere 280 Mio. Euro habe sie im Jahr 2008 für die Ablöse der Management- und Lizenzverträge erhalten.
Julius Meinl bzw. der Zweitbeklagte Weinzierl hätten also durchaus ein Motiv gehabt, bei der inkriminierten Verheimlichung der MEL-Rückkäufe bzw. der Erstellung irreführender Ad-hoc-Meldungen mitzuwirken. Zumal die Bank spätestens im Februar 2007 in Insolvenz hätte gehen müssen, hätten die Eigentümer nicht Geld nachgeschossen. Das Geldhaus hätte nämlich damals mangels Eigenkapital bzw. Liquidität seiner vertraglich vereinbarten Verpflichtung, bei der Kapitalerhöhung übriggebliebene MEL-Zertifikate im Wert von 620 Mio. Euro selbst zu übernehmen, gar nicht nachkommen können.
Die Bank weist "die bereits ziemlich alten Vorwürfe gegen Organe des Instituts vehement zurück".