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Milestone - Studentenheim Mietvertrag enthält unzulässige Klauseln

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die "Milestone Österreich GmbH" wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen abgemahnt. Milestone hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

In den von Milestone Österreich GmbH verwendeten Mietverträgen und Hausordnungen fanden sich zahlreiche Vertragsbedingungen, die nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation gesetzwidrig sind; beanstandet wurden insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG).

Mit Abgabe der Unterlassungserklärung hat sich Milestone verpflichtet, die folgenden (und auch sinngleiche) Klauseln nach dem 11.06.2018 nicht mehr zu verwenden; bis zu diesem Zeitpunkt wurde dem Unternehmen eine sogenannte "Aufbrauchsfrist" eingeräumt. Im Gegenzug hat sich das Unternehmen dazu verpflichtet, sich in bereits geschlossenen Verträgen ab sofort (11.04.2018) nicht mehr auf diese und sinngleiche Klauseln zu berufen.

Anmerkung: Nur die kursiven Textpassagen haben wir beanstandet; die nicht kursiv-gesetzten Abschnitte wurden nicht beanstandet, sondern lediglich zum besseren Verständnis der Klauseln zitiert.


1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") stellen die rechtlich verbindliche Grundlage für die Buchung von Apartments oder sonstige Services über die Website milestone.net ("Plattform") der MILESTONE Österreich GmbH ("Betreiber" oder "MILESTONE") und dem Nutzer dar. Von diesen AGB abweichende Bedingungen finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Nutzer in seinen vertraglichen Unterlagen auf diese Bezug nimmt und der Betreiber nicht ausdrücklich deren Geltung widerspricht.

2.    Der Betreiber behält sich das Recht vor, die AGB und die Dokumente, auf die in diesen AGB verwiesen und verlinkt wird, jederzeit abzuändern. Auf die Änderung wird jeweils auf der Plattform hingewiesen und diese den Nutzern in ihrem persönlichen Nutzeraccount nach Punkt 5.1 zugestellt. Die Änderungen der AGB werden wirksam, wenn der Nutzer ihnen nicht binnen 10 Werktagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Der Betreiber wird den Nutzer mit der Änderungsmitteilung darauf hinweisen, welche Wirkung sein Schweigen hat. Im Fall des Widerspruchs gelten die alten AGB weiter. Im Fall der Änderung der sonstigen Dokumente sowie im Fall des Widerspruchs des Nutzers zu den AGB gelten die jeweils aktuellen Versionen ab dem nächsten Geschäftsabschluss über die Plattform.

3.    Mit der Übermittlung eines Angebots bestätigt der Nutzer voll geschäftsfähig zu sein bzw, dass eine entsprechende Zustimmungserklärung vorliegt.

4.    Zudem hat der Nutzer für die Bearbeitung seiner Anfrage durch den Betreiber, der Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen, und der Ausstellung einer Mitgliedsnummer, eine einmalige, nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,- inkl. Ust. direkt über die Plattform zu entrichten.

5.    Die Annahme des Angebots des Nutzers und damit der Vertragsabschluss erfolgt durch eine gesonderte, per E-Mail übersandte Buchungsbestätigung. Die Annahme erfolgt in der Regel binnen 5 Werktagen.

6.    (...) Der Nutzer stimmt in Kenntnis des Verlustes eines etwaigen Rücktrittsrechtes nach Punkt 3. zu, dass MILESTONE die sonstigen Services je nach Buchung des Nutzers innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsabschluss erbringt.

7.    Ist der Nutzer Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes ("KSchG"), kann er von dem mit dem Betreiber über die Plattform geschlossene Verträge bis zum Ablauf der in Punkt 3.2 und 3.3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

8.    Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Nutzer, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

9.    Ist der Betreiber seinen Informationspflichten nach § 5d Abs 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Punkt 3.2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Betreiber seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Betreiber die in Punkt 3.2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

10.    Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

• Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird;
• Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Betreiber keinen Einfluss hat, abhängt;
• Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;
• Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind;
• Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs 1 Z 1 KSchG);
• Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
• Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs 4 Z 1 und 2 KSchG).

Im Hinblick auf die Zustimmung des Nutzers zur sofortigen Erbringung der sonstigen Dienstleistung sowie deren Subsumtion unter Haus- bzw Freizeitlieferung ist bei Vertragsabschlüssen über sonstige Services gemäß Punkt 2.3. ein Rücktritt ausgeschlossen.


11.    (...) Sofern der Nutzer den Verdacht hat, dass sein Passwort einem Dritten bekannt geworden ist oder ein Missbrauch vorliegen könnte, hat der Nutzer dieses unverzüglich zu ändern und den möglichen Missbrauchsfall unverzüglich per E-Mail an connect@milestone.net zu melden. Der Nutzer haftet für etwaige aus Sorgfaltsverstößen, insbesondere aus Unterlassung der Mitteilungspflicht entstandener Schäden.

12.    Der Nutzer verpflichtet sich, auf seinem System einen am jeweiligen Stand der Technik befindlichen Virenschutz und Firewall zu installieren und diese Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu aktualisieren und zu erneuern. Im Hinblick auf die Gefahr des Ausspähens von Passwörtern und Hackingangriffen wird der Nutzer die Plattform nur von seinem entsprechend gesicherten System oder anderen Systemen, bei denen er sich über die Sicherheit und Aktualität des Virenschutzes und der Firewall überzeugt hat, nutzen. (...)

13.    Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber die von ihm bekannt gegebenen personenbezogene Daten wie etwa Vor- und Zuname, Adresse, E-Mailadresse Geburtsdatum im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung zur Vertragsabwicklung automationsunterstützt speichert und verarbeitet.

14.    Der Nutzer stimmt hiermit der Verwendung seiner personenbezogene Daten für Marketingzwecke des Betreibers, insbesondere auch der Zusendung von Werbenachrichten, auch per E-Mail (§ 107 Telekommunikationsgesetz 2003), ausdrücklich zu. Diese Zustimmung zur Verwendung der personenbezogenen Daten zu eigenen Marketingzwecken des Betreibers und die Zustimmung zu kommerzieller Werbung durch den Betreiber kann durch den Nutzer jederzeit per E-Mail an connect@milestone.net widerrufen werden.

15.    Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet ausschließlich im gesetzlichen Rahmen und - soweit notwendig - im Zuge der Vertragsabwicklung statt.

16.    Der Betreiber haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

17.    Der Betreiber leistet keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder den Betrieb der gegenständlichen Plattform und ihrer Inhalte. (...) Den Betreiber trifft keine Haftung für eine unterbrechungsfreie Funktion der Plattform. Er ist berechtigt jederzeit, auch ohne Vorankündigung, Arbeiten an der Plattform durchzuführen, die eine Abschaltung/Unterbrechung mit sich bringen oder das Online-Buchungstool einzustellen.

18.    Der Nutzer haftet dem Betreiber und hält diesen für die Folgen aus der Verletzung dieser AGB sowie für sämtliche durch den Nutzer und/oder ihm zurechenbare Personen vertragswidrig herbeigeführte Schäden im Zusammenhang mit der Buchung von Apartments und/oder sonstigen Services nach Punkt 2. schad- und klaglos. (...)

19.    Erfüllungsort ist der Ort, an dem das Apartment gelegen ist bzw ein sonstiges Service erbracht wird.

20.    Bei Unternehmergeschäften sowie bei Konsumentengeschäften, bei denen zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, noch im Inland eine Beschäftigung vorliegt, ist als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für 1020 Wien örtlich zuständige Gericht vereinbart. Die Befugnis des Betreibers, in diesem Fall auch ein anderes für den Nutzer zuständiges Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

21.    Die Bestimmungen dieser House Rules gelten für alle MILESTONE-BewohnerInnen und ebenso für BesucherInnen und Personal und sind integrierter Bestandteil des Nutzungsvertrags. Die Nichteinhaltung der House Rules kann zur Vertragsauflösung führen, was wir beide nicht wollen, also werfen wir gleich einen Blick hinein.

22.    Innerhalb der ersten 48 Stunden nach deinem Einzug ersuchen wir dich die Inventarliste auszufüllen. Bitte prüfe dein Apartment sorgfältig. Entweder du bestätigst, dass kein Inventar fehlt bzw. keine Schäden vorhanden sind. Oder du führst fehlendes Inventar bzw. Schäden in der Inventarliste an und gibst diese im MILESTONE Büro innerhalb von 48 Stunden ab. Dieser Vorgang ist deshalb so wichtig, weil wir beim Auszug das Apartment überprüfen werden und dir neue Schäden bzw. fehlendes Inventar verrechnen bzw. von der Kaution abziehen.

23.    Bitte gib uns kurz Bescheid, wenn du mal MILESTONE für längere Zeit verlässt, damit wir uns nicht unnötig Sorgen machen.

24.    Bring deine Poster oder Fotos mit in dein neues Apartment, aber denk daran, diese ohne die Wände zu beschädigen zu befestigen. Am besten du verwendest die dafür vorgesehenen Magnetstreifen, da wir dir etwaige Beschädigungen der Wände oder Möbel bei Auszug in Rechnung stellen müssen.

25.    Die Küche in deinem Apartment ist mit einer Mikrowelle, einer 2flammigen Herdplatte sowie einem Kühlschrank ausgestattet. Um überhöhte Stromrechnungen zu vermeiden, sind keine zusätzlichen Küchengeräte wie z.B. zusätzliche Kühlschränke oder Herdplatten erlaubt.

26.    Schäden, die in deinem Apartment von dir oder deinen Gästen verursacht werden, werden dir in Rechnung gestellt. Jeder Schaden ist von dir unverzüglich dem Management schriftlich (E-Mail) zu melden. Du bist in keinem Fall berechtigt Eigenreparaturen durchzuführen.

27.    Du kannst gerne noch eigene Kleinmöbel in dein Apartment mitbringen, aber bitte male nicht selbst aus, oder montiere fix an Wand, Boden oder Möbel neue Elemente. Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein mitgebrachtes Lieblingsmöbel erlaubt ist, dann frag einfach bei uns nach. Jede unerlaubte Änderung im Apartment werden wir auf deine Kosten nach deinem Auszug wieder rückbauen.

28.    Die Apartments werden 1x pro Monat im Bad und freien Flächen (nicht jedoch Geschirr, Bettwäsche, etc.) gereinigt. In dieser Zeit ist dem Reinigungspersonal Zugang zum Apartment zu gewähren. Ist das Apartment auf Grund großer Verschmutzung durch eine monatliche Reinigung nicht mehr zu säubern, wird auf deine Kosten eine Sonderreinigung veranlasst.

29.    Allfällige Beschädigungen werden auf Kosten des Verursachers behoben. Sollte der Verursacher nicht zu identifizieren sein, dann werden die Kosten von der Allgemeinen Schadenspauschale, die alle MILESTONE BewohnerInnen tragen, beglichen.

30.    MILESTONE haftet nicht für Beschädigungen oder Entwendung deiner Wäsche, deines Fahrrades oder deiner sonstigen Gebrauchsgegenstände.

31.    (...) Wenn du eine Party organisierst, bist auch du verantwortlich dafür, dass gegen keine der House Rules verstoßen wird. (...) Du bist für das Verhalten deiner Gäste verantwortlich.

32.    U.a. kann Rauchen sowie Hantieren mit offenem Feuer kann zu einer Fehlauslösung des Brandmelders (Brandalarm ohne Vorliegen einer unmittelbaren Gefahr) führen. Wenn in deinem Apartment ein solcher Fehlalarm ausgelöst wird, trägst du die Kosten für den Feuerwehreinsatz.

33.    Die Haltung von Tieren jeglicher Art (auch Fische) ist nicht zulässig. Es ist nicht so, dass wir Tiere nicht mögen, im Gegenteil, aber sogar die süßesten kleinen Tierchen machen Mist, Lärm und lösen bei manchen Menschen Allergien aus.

34.    Zur Vermeidung witterungsbedingter Schäden ist dafür Sorge zu tragen, dass Türen und Fenster sowohl innerhalb des Apartments als auch in den übrigen Teilen des Hauses bei Wind, Regen, Schnee und Frost geschlossen bleiben.

35.    Der Verlust von Schlüsseln oder Chipkarte ist dem Management schriftlich (E-Mail) zu melden, die Kosten der Neuanschaffung und Austausch betroffener Schließzylinder tragen die MILESTONE-BewohnerInnen.

36.    (...) Solltest du ausnahmsweise Besuch über Nacht bekommst, musst du dies per E-Mail an den Resident Manager melden. Angemeldete Fremdübernachtungen können so im Ermessen des Resident Managers erlaubt werden. Unangemeldete Fremdübernachtungen können zur Kündigung führen.

37.    Wenn du gegen Bestimmungen dieser Hausordnung verstößt, werden Gebühren eingehoben. Die aktuelle Höhe der Gebühren für Verstöße ist im vorliegenden Nutzungsvertrag geregelt oder im Forum des Community-Bereichs auf der Homepage www.milestone.net ersichtlich.

38.    Für jede Rechnung, die MILESTONE außerordentlich, also neben der normalen Nutzungsentgelte, Kaution etc. an dich stellt, z.B. wegen Schäden, Schlüsselverlust, etc. müssen wir zusätzlich zur Schadenshöhe EUR 20,- Verwaltungskosten verrechnen.

39.    Diese Version der House Rules tritt am (...) in Kraft und ersetzt damit alle vorhergehenden Versionen. Neuigkeiten, Regeln und wichtige Mitteilungen werden dir über das digitale schwarze Brett im Lobby-Bereich und das Forum im Community-Bereich der Homepage www.milestone.net kundgemacht. Alle Neuerungen und Ankündigungen über die angeführten Kanäle gelten nach 1 Woche als gesehen und gelten ebenso als Aktualisierung der Hausordnung.

40.    Schadenspauschale: beträgt EUR 50,- für das Jahr (...) und wird mit dem Nutzungsentgelt (...) vorgeschrieben.

41.    Mahngebühren: Bei einem Zahlungsrückstand werden zusätzlich zu den im Nutzungsvertrag festgelegten Verzugszinsen pro erfolgter Mahnung Gebühren in der Höhe von EUR 15,- fällig.

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