Zum Inhalt

Missbräuchliche Stornoklausel, Gupfinger locuta: Academy-Blog online!

Im Vorlageverfahren "Gupfinger" stellt der EuGH in aller Deutlichkeit klar, dass sich ein Unternehmer nach Wegfall einer missbräuchlichen Haftungsklausel nicht auf das dispositive Recht berufen und auf dieser Grundlage Schadenersatz vom Verbraucher verlangen kann. Einer „geltungserhaltenden Klauselabgrenzung“ durch Teilung von Klauseln in ihre zulässigen und unzulässigen Regelungsbestandteile schiebt der EuGH einen Riegel vor.

Damit liegt erstmals Rechtsprechung des EuGH zum österreichischen Recht vor. Dem Urteil kommt für die österreichische Praxis grundlegende Bedeutung zu. 

Eine erste Analyse zur Bedeutung des Urteils und seiner Folgen im Lichte der bisherigen Rechtsprechung unternimmt Dr. Petra Leupold im Akademie-Blog consumer_law

Hier geht's zum Blogbeitrag: "Windfall Profits, Cherry Picking und die missbräuchliche Stornoklausel: Gupfinger locuta" 

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

OGH: Unzulässige Geschäftspraktiken und AGB-Klauseln der Partnervermittlungs-Plattformen „Parship“ und „Elitepartner“

OGH: Unzulässige Geschäftspraktiken und AGB-Klauseln der Partnervermittlungs-Plattformen „Parship“ und „Elitepartner“

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) die PE Digital GmbH, die die Plattformen „Parship“ und „Elitepartner“ betreibt, wegen der Verwendung diverser Klauseln und Geschäftspraktiken geklagt. Nunmehr erkannte der OGH 2 Geschäftspraktiken und 8 Klauseln für rechtswidrig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark gibt Unterlassungserklärung ab

Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark gibt Unterlassungserklärung ab

Das Lipizzanergestüt Piber betreibt auf dem Gelände des Lipizzanergestüts Piber einen Kletterpark.
Anlässlich einer Verbraucher:innenbeschwerde hat der VKI die AGB dieses Kletterparks geprüft und die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark, im Auftrag des Sozialministeriums, wegen zwei unzulässigen Klauseln in diesen Teilnahmebedingungen für den Kletterpark abgemahnt. Betroffen sind eine Haftungsfreizeichnungsklausel und eine Klausel, welche die Verwendung von aufgenommenen Fotos und Videos während der Aktivitäten im Kletterpark ohne weitere Zustimmung und auch für Werbezwecke erlaubt hätte.

Die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark hat am 25.06.2024 eine außergerichtliche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)

Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch MyPlace SelfStorage noch 8 Klauseln gerichtlich beanstandet wurden. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang