Zum Inhalt

Modekette Jones ist insolvent

Was passiert nun mit Gutscheinen vom insolventen Unternehmen? Wir informieren.

Am 30.09.2019 hat die Rose Gesellschaft mbH, die die Inhaberin des Jones-Onlinestores ist, einen Antrag auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens beim Handelsgericht Wien eingebracht. Laut Aussendung des Unternehmens wird Gläubigern eine Quote von 20% geboten.

In der Aussendung heißt es weiter, dass aus rechtlichen Gründen die von der Rose Gesellschaft mbH ausgegebenen Gutscheine und Gutschriften mit 30.9.2019 ihre Gültigkeit verlieren.

Dies ist insofern nicht richtig, als die Gutscheine mit der Insolvenz nicht verfallen. Der Unternehmer darf wegen des Verbotes der Gläubigerbegünstigung zwar keine Gutscheine mehr einlösen, aber die Gutscheine verlieren nicht per se ihre Gültigkeit. Vielmehr können Personen, die noch Gutscheine haben, ihre Forderung beim Insolvenzgericht anmelden. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Forderungsanmeldung eine Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,-- anfällt. Bei einem Gutschein von zB EUR 100,- und einer Insolvenzquote von 20 Prozent würde man aus der Insolvenz nur EUR 20,- erhalten, sohin weniger als die zu zahlende Gerichtsgebühr. Die Gerichtsgebühr kann daher höher sein als der zu erwartende Ersatzanspruch aus der Insolvenz. Eine Anmeldung im Insolvenzverfahren ist daher nur dann anzuraten, wenn es sich um einen höheren Gutschein handelt.

Von der Insolvenz nicht betroffen seien laut Aussendung Gutscheine der Franchise Partner. Laut Aussendung führt die Rose Gesellschaft mbH 38 Stores in Eigenregie. In 16 Jones Stores in Österreich gibt es eigenständige Franchisenehmer. Schauen Sie sich bitte ihren Gutschein genau an, welcher Unternehmer hier angegeben ist.

Hier die Eckdaten zur Insolvenz der Rose Gesellschaft m.b.H. (FN 110313a):

Die Insolvenz (konkret: Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung) wurde beim Handelsgericht Wien unter der Aktenzahl 38 S 126/19k bekannt gemacht. Das Insolvenzverfahren ist mit 1.10.2019 eröffnet.

Masseverwalterin: RA Mag. Beate Holper, Heinrichsgasse 4, 1010 Wien.

Forderungen sollten bis 26.11.2019 angemeldet werden.

Mehr Informationen zur Insolvenz der Rose Gesellschaft m.b.H. finden Sie unter www.edikte.at . Dort gibt es auch eine Liste der Filialen, die die Rose Gesellschaft m.b.H. selbst führt und die daher vom Insolvenzverfahren unmittelbar betroffen sind.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen vier unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sprachschule für Kinder „Helen Doron“ in Linz wegen zehn Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ hat zu allen Klauseln am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang