Nach Klage des VKI wegen irreführender Werbung klagt die Modell-Agentur "SuperLook" den VKI wegen Kreditschädigung. Die beantragte "Einstweilige Verfügung" wurde gerichtlich abgewiesen.
Handelsgericht Wien gibt VKI Recht
Der VKI kann sich über einen weiteren Etappensieg im Kampf gegen irreführende Werbung freuen. Die von der Modell-Agentur "SuperLook" beantragte einstweilige Verfügung wegen kreditschädigender Äußerungen des VKI wurde vom Handelsgericht (HG) Wien abgewiesen. Ebenso wie im Verfahren "Prince of Wales" wurden vom HG Wien die vom VKI verbreiteten Tatsachen als für wahr anerkannt. Im "SuperLook"-Fall begründet das Gericht die Abweisung damit, dass mit Topgagen geworben werde, die Interessenten dann aber nur unter Druck gesetzt würden, einen Vertrag über ein Modellseminar zu unterschreiben. Außerdem bestehe der Modell-Seminar-Vertrag vor allem in der Anfertigung teurer Fotos, worauf keine Aufträge folgen. Die Entscheidung des HG Wien ist noch nicht rechtskräftig.
Teure Fotos statt Werbeauftrag
Zur Erinnerung: Wie bereits im Mai dieses Jahres berichtet, klagte der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - die Wiener Agentur "SuperLook" wegen irreführender Werbung. Anlass: Beim VKI lagen Beschwerden auf, dass von "SuperLook" außer teuren Fotos nichts geboten wurde. Gelockt wurden die Interessenten mit Zeitungsinseraten wie "Topgage: trendige. junge Leute und aufgeweckte Kinder für Autowerbespot gesucht." Die Bewerber bekamen jedoch keinen Werbeauftrag, sondern wurden zum Abschluss eines Modellseminars in der Höhe von 590 Euro überrumpelt.
VKI hilft Geschädigten
Der VKI warnt weiterhin davor, auf solche "Gagen-Tricks" hereinzufallen und solche Verträge unbedacht zu unterzeichnen. Aber nicht nur "SuperLook" auch andere Firmen bedienen sich dieser Methoden. Der VKI bietet deshalb Geschädigten weiterhin Hilfestellung an. Betroffene können sich bei der Konsumenten-Hotline: 0900 910 024 (MO bis FR: 9 bis 15 Uhr, Kostenbeitrag: 0,68 Euro pro Minute) melden.