Modernisierung des Verbraucherrechts: Rechtsgutachten zur Umsetzung

Mit der im Jahr 2019 veröffentlichten Modernisierungs-Richtlinie werden vier bestehende Richtlinien in den Bereichen des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbsrechts geändert. Neben zahlreichen Informationspflichten, die zu mehr Transparenz insbesondere im Online-Handel führen, stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig individuelle Rechtsbehelfe zur Verfügung, wenn sie durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt wurden. Die Richtlinie ist bis Ende November 2021 ins nationale Recht umzusetzen und ab Ende Mai 2022 anzuwenden.
Ein von der AK Wien beauftragtes Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek (WU Wien) und Dr. Petra Leupold, LL.M. (JKU / VKI) untersucht die aus Verbrauchersicht wesentlichen Regelungsspielräume und Gestaltungsfragen und erstattet Reformvorschläge für die Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber.
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