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MPC-Fonds: VKI-Sammelklagen gegen Hypo Steiermark

Anmeldung zur Sammelklagenaktion noch nachträglich bis 15.12.2015 möglich

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt rund um Geschlossene Fonds der Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC) zwei Sammelklagen gegen die Hypo Steiermark. 33 Anlegerinnen und Anleger haben sich den Verfahren angeschlossen, ingesamt geht es um einen Streitwert von rund 2,5 Millionen Euro.

Aktuell gibt nun der VKI weiteren Betroffenen der Hollandfonds 44-72 die Möglichkeit, sich nachträglich an der VKI-Sammelklagenaktion zu beteiligen. Die Anmeldung ist für diese noch bis 15.12.2015 online unter www.verbraucherrecht.at möglich.

Gegenstand der VKI-Sammelklagen sind Geschlossene Fonds des Emissionshauses MPC, die in der Vergangenheit u.a. von der Landeshypothekenbank Steiermark an Kundinnen und Kunden vermittelt worden waren. „Dabei wurde aus unserer Sicht systematisch falsch beraten“, betont Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. So sei beispielsweise über die besonderen Risiken der Anlageform sowie über die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht ausreichend informiert worden. „Die Hypo Steiermark ist die einzige österreichische Bank, die nicht bereit war, für dieses Problem eine außergerichtliche Lösung zu finden“, so Kolba.

Anlegerinnen und Anleger, die von der Hypo Steiermark einen geschlossenen Holland-Immobilien-Fonds (Nr. 44-72) vermittelt bekamen und die sich dabei falsch beraten fühlen, können sich nun nachträglich bis 15.12.2015 der Aktion anschließen. Anmeldungen sind online und gegen einen Kostenbeitrag von 150 Euro möglich.

„Wir wollen dadurch den Richtern zur Systematik der Fehlberatung eine möglichst breite Entscheidungsgrundlage zu bieten“, erklärt VKI-Jurist Kolba. „Andererseits wollen wir damit weiteren Kundinnen und Kunden der Hypo Steiermark noch die Möglichkeit geben, sich an der Sammelklagsaktion zu beteiligen. Denn wer jetzt nicht teilnimmt oder selbst klagt, dessen Ansprüch drohen zu verjähren.“

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