Zum Inhalt

My Phone: Zahlreiche rechtswidrige Klauseln in den AGB

In einer Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen den Telefonanbieter My Phone hat das Oberlandesgericht Linz in zweiter Instanz 15 von 18 Klauseln für unzulässig befunden.

Die Firma My Phone ist Konsumentenschützern bekannt. Viele Konsumenten erhielten überraschende Anrufe von My Phone. Aufgrund der Telefonate gingen sie davon aus, es gehe "nur"um einen neuen Tarif ihres bisherigen Anbieters. Tatsächlich aber schlossen sie mit My Phone einen neuen Vertrag ab. Viele Konsumenten fühlten sich daher getäuscht.

Das OLG Linz erachtete 15 Klauseln für rechtswidrig. Darunter eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren bei bestimmten Tarifmodellen und einige Klauseln, die die Rücktrittsrechte der Verbraucher gemäß § 3 KSchG und § 5e KSchG intransparent oder unrichtig darstellen.

Das Urteil ist teilweise rechtskräftig. Hinsichtlich zweier Klauseln hat die AK Revision beim Obersten Gerichtshof eingebracht.

OLG Linz 28.01.2011, 11 R 7/10v

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die T-Mobile Austria GmbH abgemahnt. T-Mobile hatte Konsument:innen, die Ansprüche im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. dem monatlichen Internet-Service Entgelt geltend gemacht hatten, die ordentliche Kündigung erklärt.

Unterlassungserklärung von A1

Unterlassungserklärung von A1

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: E-Mail-Adresse) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von A1 verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. A1 hat am 21.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang