Die Firma My Phone ist Konsumentenschützern bekannt. Viele Konsumenten erhielten überraschende Anrufe von My Phone. Aufgrund der Telefonate gingen sie davon aus, es gehe "nur"um einen neuen Tarif ihres bisherigen Anbieters. Tatsächlich aber schlossen sie mit My Phone einen neuen Vertrag ab. Viele Konsumenten fühlten sich daher getäuscht.
Das OLG Linz erachtete 15 Klauseln für rechtswidrig. Darunter eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren bei bestimmten Tarifmodellen und einige Klauseln, die die Rücktrittsrechte der Verbraucher gemäß § 3 KSchG und § 5e KSchG intransparent oder unrichtig darstellen.
Das Urteil ist teilweise rechtskräftig. Hinsichtlich zweier Klauseln hat die AK Revision beim Obersten Gerichtshof eingebracht.
OLG Linz 28.01.2011, 11 R 7/10v