Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH (www.oeticket.com) wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnet zusätzliche Servicegebühren für print@home-Tickets, mobile-Tickets, sowie gewisse Hinterlegungsarten.
Das Gericht beurteilte Servicegebühren für das "print@home"-Ticket und "mobile-Tickets" in Höhe von EUR 2,50 als gesetzwidrig. Außerdem wurden Servicegebühren für die Hinterlegung als unzulässig beurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 8.8.2017).
HG Wien 27.7.2017, 11 Cg 89/16z
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien