Zum Inhalt

OGH: Einkaufswagen falsch beladen - Kunden haften für Unfall im Baumarkt

OGH bejaht Haftung von Kunden, die in sorgloser Weise gefährlich handelten: Sie hatten einen Einkaufswagen mit 600kg Gipskartonplatten beladen, dieser kippte und verletzte einen Baumarkt-Mitarbeiter schwer.

Die beiden beklagten Kunden wollten in einem Baumarkt eine größere Menge Gipskartonplatten erwerben. Das Angebot eines Mitarbeiters, ihnen die gewünschte Menge auf den Parkplatz zu bringen, lehnten sie ab und zogen es vor, den im Baumarkt vorhandenen Transportwagen selbst zu beladen.

Entgegen der auf einem Hinweisschild im Markt empfohlenen, V-förmigen Beladung des Wagens, bei der das Gewicht gleichmäßig verteilt würde, beluden die beiden den Wagen, indem sie die Platten nahezu senkrecht stellten, mit insgesamt mehr als 600kg Gipskartonplatten. Mit einer weiteren Platte, die sie über die bereits geladenen heben wollten, stießen sie an der Laden an, wodurch einzelne Platten umfielen und schließlich der ganze Transportwagen umkippte. Dabei wurde ein Mitarbeiter des Baumarkts schwer verletzt.

Der OGH bestätigte Entscheidung des Berufungsgerichts und bejahte die Haftung der beklagten Kunden, die in "sorgloser Weise gefährlich gehandelt und daher schadenersatzrechtlich für die verursachten Gesundheitsschäden einzustehen hätten.

Ein Mitverschulden des Baumarktes wegen nicht ausreichender Gefahrenhinweise erkannte der OGH nicht, es könne keine Rede davon sein, "...dass das Wissen um den "dynamischen Kippeffekt" erst im Zuge des Sachverständigengutachtens hervorgekommen sei." Vielmehr stellte er fest, "dass jedem Kunden bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt klar sein müsse, dass der Wagen bei einer Beladung mit mehr als 600 Kilogramm kippen kann, wenn einzelne der nahezu senkrecht aufgestellten Platten umfallen."

Ein Mitverschulden des Mitarbeiters iHv 25% wurde bestätigt, da "der Vorwurf verblieb, sich nicht vergewissert zu haben, mit welcher Menge von Platten und auf welche Weise die in seiner Nähe befindlichen beiden Kunden hantiert hätten".

OGH 29.9.2016, 1 Ob 153/16f

Das Urteil im Volltext

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang