Jugendliche hatten ihren 15-jährigen Mitschüler auf einer Seilrutsche angeschoben. Auf Grund der verstärkten Pendelbewegung am Ende der Fahrt, kollidierte der Schüler mit dem Querbalken und verletzte sich dabei.
Der Oberste Gerichtshof bejaht die Haftung des Herstellers. Ein Mitverschulden ist aber zu berücksichtigen.