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OGH: Seminarverträge von Blue Vest gesetzwidrig

Die Seminarverträge von Blue Vest Equity (nunmehr Status Finanzservice GmbH) höhlen die Schutzbestimmungen für den Fall einer vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherung unzulässigerweise aus. Die diesbezüglichen Klauseln sind gesetzwidrig.

Seit dem Frühjahr 2012 wurden von der Blue Vest Equitiy Finanzmanagement GmbH (nunmehr Status Finanzservice GmbH) einem Teil jener Kunden, die ein Vorsorgekonzept abschlossen, Seminarverträge angeboten. Der Preis für die Seminarverträge betrug bis zu EUR 3.990,--.

Der Verein für Konsumenteninforamtion (VKI) ging im Auftrag der AK Oberösterreich gegen mehrere Klauseln in den Seminarverträgen vor. Es bestand der Verdacht, dass die Seminarverträge zur Umgehung der Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherungen abgeschlossen wurden.

Der OGH bestätigt diesen Verdacht. Nach versicherungsrechtlichen Vorgaben soll der Rückkaufswert im Fall einer vorzeitigen Auflösung durch Abschlusskosten nicht unangemessen vermindert werden. Dieser Schutzzweck darf durch Abschluss eines "separaten" Seminarvertrages nicht ausgehöhlt werden. Darauf läuft aber die Verpflichtung zur Zahlung des Seminarbeitrages bei vorzeitiger Beendigung der Lebensversicherung hinaus. Die beanstandeten Klauseln sind daher gesetzwidrig.

Konsumenten können bezahlte Seminargebühren rückfordern.

OGH 2.7.2015, 7 Ob 73/15h
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Klagevertreter: Dr. Walter Reichholf, RA in Wien

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