In einem Verfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditkartenunternehmen wurden mehrere Klauseln vom OGH als gesetzwidrig beurteilt.
Als unzulässig wurden Zustellfiktionsklauseln, Sperrgebühren, Gebühren für die Neuausstellung einer Karte, das generelle Verbot der Notiz eines PINs oder Haftungsregeln erklärt.
Zulässig hingegen war die Bestimmung zu Firmenkarten oder etwa der Kostenersatz für die Übermittlung einer Monatsrechnung.
OGH 21.04.2016, 9 Ob 31/15x
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Klagsvertreter: Dr. Walter Reichholf, Rechtsanwalt in Wien