Für den OGH ist eine Klausel in den Unfallversicherungsbedingungen (AVB 2008), die die Fristen für die ärztliche Feststellung und der Geltendmachung der Invalidität beinhaltet, nicht intransparent.
Weiters ging es um die Frage, ob sich die Versicherung treuwidrig verhalten habe; dies wurde ebenfalls verneint.
Die Klage des Versicherungsnehmers wurde abgewiesen.
OGH 27.9.2017, 7 Ob 129/17x