OGH zu "Sammelklagen": Anwendbarkeit des §227 ZPO auch bei mehreren Klägern
Der OGH stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass Ansprüche mehrerer Kläger als formelle Streitgenossen gegen denselben Beklagten gem § 227 Abs 2 ZPO vor dem Gerichtshof geltend gemacht werden können, wenn der Streitwert der Ansprüche auch nur eines Klägers die Gerichtshofgrenze übersteigt. Damit schloss sich der OGH der herrschenden Lehre an und beendet eine Unsicherheit in Zusammenhang mit sogenannten "Sammelklagen".
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Urteil: OGH zu "Sammelklagen": Anwendbarkeit des §227 ZPO auch bei mehreren Klägern - 20.5.2005
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=998
Erste Sammelklage gegen Energieversorger in Deutschland - 15.9.2005
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1143