Zum Inhalt

OGH zu Wasserversorgung und Bereitstellungsentgelt in Kärnten

Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshof ist die Einhebung einer Wasserbereitstellungsgebühr durch die Stadtwerke Klagenfurt rechtmäßig.

Der OGH hat in seinem Teilurteil ausgesprochen, dass ein Rechtsträger bei der Erbringung von Daseinsvorsorge die Wahl zwischen hoheitlicher und privatrechtlicher Form hat, soweit nicht durch einfache Gesetzgebung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist bzw die anzuwendenden Rechtsvorschriften zur hoheitlichen Vorgehensweise bloß ermächtigen. 

Im vorliegenden Fall sei gemäß § 1 Abs 3 K-GWVG (Kärntner – Gemeindewasserversorungsgesetz) die Auslagerung der Wasserversorgung von der Stadt Klagenfurt auf die beklagte Stadtwerke Klagenfurt AG grundsätzlich zulässig. Aus den weiteren Bestimmungen des K- GWVG lasse sich nicht ableiten, dass die gesamte Wasserversorgung nur hoheitlich ausgeübt werden dürfe. Hinsichtlich des Entgelts für den Wasserbezug sehe § 23 Abs 2 K-GWVG für den Fall der Ausgliederung der Wasserversorgung die Ermächtigung, nicht aber die Verpflichtung der Gemeinde vor, für die Wasserbereitstellung Wasserbezugsgebühren vorzuschreiben. 

Nach dem OGH ist es daher der Stadt Klagenfurt gestattet, die Daseinsvorsorge Wasserversorgung auf die Stadtwerke Klagenfurt AG auszulagern. Diese kann und darf die Abgeltung der Wasserversorgung privatrechtlich gestalten. 

OGH 06.06.2013, 6 Ob 163/12g

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Blaha Gartenmöbel GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Blaha Gartenmöbel enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung, Mahnspesen und Verzugsfolgen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Blaha Gartenmöbel hat am 19.12.2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Eberharter

Unterlassungserklärung von Eberharter

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Eberharter GmbH wegen 21 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Eberharter enthaltenen Bestimmungen zu Einschränkungen der Gewährleistung, sowie diverse Haftungsausschlüsse gegen die gesetzlichen Bestimmungen.

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang