In seiner ersten - kurzen - Entscheidung zur Kreditwürdigkeitsprüfung und Warnpflicht nach dem Verbraucherkreditgesetz, verneinte der OGH eine Pflichtverletzung der Bank. Sie hatte eigene Nachforschungen angestellt, die insbesondere eine Deckung des Kreditbetrags im unbelasteten Liegenschaftsvermögen des Kreditnehmers ergeben haben. Der Kreditbetrag sollte überdies zur Wertsteigerung der Liegenschaft durch Vollendung des bereits im Rohbaustadium befindlichen Bauprojekts verwendet werden.
OGH 25.11.2016, 8 Ob 76/16h