Als ungültig wurden beispielsweise Klauseln hinsichtlich der Entgeltregelungen beurteilt, weil das Kreditinstitut bereits die gesetzlich zulässigen Entgelthöchstgrenzen (EUR 80,-- bzw bei besonders schutzbedürftigen Verbrauchern EUR 40,--) verrechnet.
Unzulässig wurde zB auch die kostenpflichtige postalische Zusendung des Kontoauszuges beurteilt.
Das Urteil rechtskräftig.
OLG Wien, 19.04.2018, 129 R 21/18h
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien