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OLG Wien bestätigt Urteil gegen Parship

Mit der von Parship versandten Erinnerungs-Mail dürfen keine automatischen Vertragsverlängerungen vorgesehen werden.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen Parship (nun: PE Digital GmbH), da das Unternehmen KundInnen vor Ablauf der Kündigungsfrist lediglich ein nichtssagendes E-Mail mit einem Link zusendet, um auf die bevorstehende automatische Vertragsverlängerung hinzuweisen. Erst durch Öffnen des Links, der zur Parship-Homepage führt, woraufhin sich KundInnen zunächst in ihr Benutzerprofil einloggen und den Profilbereich "Meine Daten und Einstellungen" aufrufen müssen, erscheint die Information, dass die Kündigungsfrist ende, und KundInnen, die keine automatische Vertragsverlängerung wünschen, jetzt handeln müssen, um eine solche zu verhindern.

Das Oberlandesgericht Wien hat nun bestätigt, was bereits das Handelsgerichts Wien erkannt hat: Das versandte Erinnerung-E-Mail, mit dem KundInnen lediglich ein Link bereit gestellt wird, ohne selbst auf den bevorstehenden Ablauf der Kündigungsfrist hinzuweisen und in diesem Sinne vor der automatischen Vertragsverlängerung zu warnen, ist nicht ausreichend.

Es ist dem Betreiber von Parship daher ab sofort verboten, Vertragsverlängerungen auf diese Weise vorzunehmen.

Betroffene, die das Erinnerungs-E-Mail erhalten und den Ablauf der Kündigungsfrist übersehen haben, können die  Rückerstattung des verrechneten Entgelts verlangen, wenn sie die Dienste von Parship nach der Vertragsverlängerung nicht mehr in Anspruch genommen haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 21.03.2017).

OLG Wien 25.02.2017, 129 R 3/17k
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Klagevertreterin: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien 

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