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OLG Wien - Onlinekartenbüro muss über seine verlangten Vermittlungsgebühren informieren

Die Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH muss im Internet unter www.viennaticketoffice.com über die Höhe der zu zahlenden Vermittlungsgebühr in zumindest prozentueller Angabe bereits während des Buchungsvorganges informieren, damit VerbraucherInnen die Möglichkeit des Preisvergleiches mit anderen Kartenanbietern haben.

Der bloße Hinweis auf eine Buchungsgebühr in den kurz vor Abschluss des Buchungsvorganges anzuklickenden AGB wird dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG nicht gerecht. Damit bekommen Kunden nur ein unvollständiges Bild von der Zusammensetzung des von ihnen zu leistenden Gesamtpreises, das sie erst mühsam vervollständigen müssen, urteilte das OLG Wien. 

Das Gericht hielt in seiner rechtlichen Beurteilung auch fest, dass ein Webportal mit seinen Subpages als Vertragsformblätter im Sinne des § 28 KSchG zu qualifizieren seien. Da zu dieser Frage aber höchstrichterliche Rechtsprechung fehle, wurde die ordentliche Revision zugelassen. 

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