Zwei Monate könne man gratis das "Premiere Komplett Paket" im Wert von 45 EUR/Monat testen und danach auf ein anderes Programmpaket zum jeweils gültigen Preis umsteigen.
Ein Konsument, der nach der Testphase zu "Premiere Austria" im Wert von 9,90 Euro/Monat wechseln wollte, musste erfahren, dass dies nicht möglich sei; ein Umstieg sei nur zu einem Mindestabo zu 19,90 Euro monatlich möglich, teilten ihm verschiedene Call-Center-Mitarbeiter von Premiere mit, und man buchte pro Monat einfach 19,90 Euro ab.
Im Einzelfall klagte der VKI - im Auftrag des BMSG - für den Konsumenten erfolgreich auf Rückzahlung der zuviel bezahlten Beträge.
Daneben wurde Verbandsklage auf Unterlassung irreführender Werbung gemäß § 2 UWG eingebracht. Premiere rechtfertigte sich damit, dass es sich um einen Einzelfall gehandelt hätte; eine Ansicht, die sowohl das Erstgericht, als auch nun das Oberlandesgericht Wien nicht teilten.
Gerade die Art, wie die Beklagte auf das begründete Anliegen des Konsumenten mehrfach abweisend reagierte und die keinerlei Einsicht erkennen ließ, habe es ausreichend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass es sich um keinen Einzelfall gehandelt habe.
Da die ordentliche Revision nicht zugelassen wurde, bleibt Premiere nur die Möglichkeit der außerordentlichen Revision an den OGH.
Verbandsverfahren:
OLG Wien, 21.4.2006, 2 R 274/05m
HG Wien vom 22.9.2005, 41 Cg 107/04z
Musterverfahren:
BGHS Wien vom 15.4.2005, 13 C 599/05s
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