Das OLG Wien beurteilte nun -wie bereits das HG Wien- alle eingeklagten Klauseln und Entgelte als rechtswidrig.
Das Gericht beurteilte Servicegebühren für das "print@home"-Ticket und "mobile-Tickets" in Höhe von EUR 2,50 als gesetzwidrig.
Außerdem wurden Servicegebühren für die Hinterlegung als unzulässig beurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 5.12.2017).
OLG Wien 13.11.2017, 5 R 146/17b
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Klagsvertreter: Dr. Stefan LANGER, RA in Wien