Das Unternehmen verrechnet unter diesem Titel 1,89 Euro für die Zusendung von Papierrechnungen.
Schon die erste Instanz hatte der Verbandsklage, die der VKI im Auftrag des BMASK führt, statt gegeben. Das OLG Wien hält die entsprechenden Vertragsklauseln des Mobilfunkers ebenfalls für gesetzwidrig. Der Ansicht des Unternehmens, die elektronische Rechnung bringe auch den einzelnen KundInnen etwas, könne nicht gefolgt werden. Außerdem werde die Benachteiligung eines Vertragsteiles gegenüber dem anderen auch durch "höhere, der gesamten Gesellschaft dienende Ziele" nicht ausgeglichen - T-Mobile hatte das zusätzliche Entgelt mit Umweltschutzargumenten verteidigt.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, nun wird wohl der Oberste Gerichtshof zu entscheiden haben.
OLG Wien, 24.5.2011, 15 R 91/11d
Klagsvertreter: Dr.Stefan Langer, RA in Wien