Zum Inhalt

OLG Wien untersagt Konsumentenschutz Verband Österreich Werbung mit „kostenfrei“

Werbung mit dem Begriff „Verbraucherschlichtung“ bereits 2013 verboten

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging – im Auftrag des Sozialministeriums – erfolgreich mit Verbandsklage gegen zwei Vereine vor, die ihre Leistungen als Verbraucherschlichtung und kostenfrei bezeichnet hatten.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und der Konsumentenschutz Wien sind private Vereine aus dem Umfeld von Lukas Bichl und Roman Umschweif. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mit beiden Einrichtungen keinerlei Verbindung, wird aber des Öfteren – insbesondere im Internet – mit ihnen verwechselt.

Die Klage des VKI richtete sich gegen Werbeaussagen der genannten Vereine, mit denen diese vor allem im Internet ihre Dienstleistungen angeboten hatten. So hatte etwa der Konsumentenschutz Verband Österreich auf der Seite www.verbraucherschlichtung.eu potenziellen Interessenten ein kostenloses Gespräch in Aussicht gestellt.

Der VKI ging mit Verbandsklage und dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen diese Aussage vor – und bekam Recht. Das OLG Wien untersagte den Beklagten in einem aktuellen Beschluss die Werbung mit dem Begriff kostenfrei.

Die Begründung: Der Konsumentenschutz Wien biete in Wahrheit kostenfrei nur eine kurze und vom Verbraucher womöglich gar nicht benötigte Rechtsauskunft, die für sich genommen kein verwertbares Ergebnis auf dem Weg zu einer Streitschlichtung bringe. Das Gericht untersagte daher die Bezeichnung „kostenfrei“, wenn nicht in unmissverständlicher Weise darauf hingewiesen wird, dass nach einer ersten kostenlosen Rechtsauskunft für die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (Einschreibgebühr 35 Euro / Mitgliedsbeitrag 96 Euro) erworben werden muss. Der ordentliche Revisionsrekurs ist in diesem Fall nicht zulässig.

Bereits am 13.11.2013 hatte das HG Wien den Beklagten untersagt, ihre Dienstleistungen als Verbraucherschlichtung zu bewerben, wenn weder eine solche Schlichtungsstelle selbst betrieben wird oder über echte Schlichtungsangebote für Verbraucher informiert wird. Das Gericht ging davon aus, dass unter Schlichtung im Allgemeinen die Beilegung eines Streites unter Beteiligung eines neutralen Dritten verstanden wird. Diese Tätigkeit biete die beklagte Partei nicht an. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Wir hoffen, dass die beiden Vereine nun davon absehen, ihre Dienstleistungen – vor allem im Internet – als ‚kostenfrei’ anzubieten, wenn sie den so angelockten Kunden in Wahrheit letztlich teure Mitgliedschaften verkaufen, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. Der VKI betreibt seit über 50 Jahren in Österreich erfolgreichen Konsumentenschutz und will sich von solchen Methoden klar abgrenzen!

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang