Der Publikumsrat kritisierte an der Call-in Sendung insbesondere die "erhebliche Glücksspielkomponente und die "fragwürdige Vereinbarkeit mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag". Immerhin seien Mehrwertnummerndienste auch den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland seit heuer verboten.
Beschlüsse des Publikumsrates sind für die ORF-Geschäftsführung allerdings nicht bindend.
Ebenfalls in Deutschland haben die Landesmedienanstalten Bayern und Baden-Württemberg einen Leitfaden für Gewinnsendungen im Fernsehen entwickelt. Darin finden sich Regeln an Moderatoren, die etwa Aussagen á la "Warum ruft mich keiner an?" oder die übersteigerte Motivation zum wiederholten Anrufen unterlassen sollten.
In Österreich geht der VKI-im Auftrag des BMSG-gegen Fernsehgewinnspiele vor - am 10.5.2005 wurde Klage gegen Puls TV wegen der Sendung "Wien Quiz" eingebracht.