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Parship: Automatische Vertragsverlängerung unzulässig

Parship regelt in den AGB die automatische Vertragverlängerung um 1 Jahr, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Der Vertrag verlängert sich aber nur dann wirksam, wenn die KundInnen rechtzeitig davor deutlich gewarnt wurden. Die von Parship per E-Mail versandte Benachrichtigung erfüllte diese Anforderungen nicht, weshalb der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - klagte und nun vor dem Handelsgericht Wien Recht bekam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

KonsumentInnen, die eine befristete Mitgliedschaft bei Parship (jetzt PE Digital GmbH) abschließen, werden bereits bei Vertragsabschluss im Kleindruck informiert, dass es zu einer automatischen Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr kommt, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Vor Ablauf der Kündigungsfrist schickt Parship zur Erinnerung ein E-Mail mit dem Betreff "Nachricht zu Ihrem Profil", das einen weiterführenden Link enthält. Folgt man dem Link, kommt man zunächst zur Parship-Startseite, dort muss man sich in sein Profil einloggen und erst dann kann man die eigentliche Information vom drohenden Ablauf der Kündigungsfrist und der mangels Kündigung automatisch erfolgenden Vertragsverlängerung sehen.
 
Diese Vorgehensweise ist nach Ansicht des VKI wettbewerbswidrig. Außerdem erfüllt sie nicht die Vorgaben des KSchG, das einen deutlichen Hinweis auf die Folgen einer nicht rechtzeitigen Kündigung  fordert.

Das Handelsgericht Wien sieht das auch so: Parship muss dafür sorgen, dass der Hinweis über die automatische Vertragsverlängerung auch tatsächlich gelesen wird. Dazu braucht es eine aussagekräftige Betreffzeile und eine unmissverständliche Information im Text der E-Mail.
Parship wurde daher zur Unterlassung verpflichtet.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Stand 22.11.2016).

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HG Wien 16.11.2016, 43 Cg 32/16b
Klagsvertreter: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien

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