Der TÜV Rheinland wurde am 20.1.2017 vom Handelsgericht Toulon zur Zahlung von 60 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Den Geschädigten Frauen (9148 Klägerinnen) wurden je 3000 Euro Vorschuss auf Schadenersatz zugesprochen, darunter auch 69 Frauen aus Österreich, die vom VKI unterstützt werden. TÜV Rheinland aus Deutschland und TÜV France hatten die fehlerhaften Implantate des französischen Herstellers PIP zertifiziert.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Sammelaktion für 69 Frauen, die durch Brustimplantate der französischen Firma PIP (Poly Implant Prothése) geschädigt wurden. Die Geschädigten aus Österreich werden gegen den TÜV, der die fehlerhaften PIP-Implantate zertifizierte, gegen die Allianz als Haftpflichtversicherer von PIP und gegen die vermeintlichen Täter durch den VKI vertreten, ohne selbst ein Kostenrisiko tragen zu müssen.
Verfahren gegen den TÜV Rheinland und TÜV France:
Am 20.1.2017 verurteilte das Handelsgericht Toulon den TÜV Rheinland und den TÜV France zu 60 Millionen Schadenersatz. Den geschädigten Frauen (9148 Klägerinnen) wurden je 3000 Euro Vorschuss auf Schadenersatz" zugesprochen. Unter den Klägerinnen befinden sich 69 Geschädigte aus Österreich, die der VKI - in Zusammenarbeit mit der französischen Rechtsanwältin Mag. Sigrid Preissl-Semmer - in der "Sammelklage" nach französischem Recht gegen den TÜV-- vertritt. Den Österreicherinnen wurde ein vorläufiger Schadenersatz in Höhe von 3000 Euro zugesprochen.
Der TÜV kündigte umgehend Berufung an. Es handelt sich daher um einen vorläufigen (nicht rechtskräftigen) Zuspruch, der nicht vollstreckt werden kann, bis die Entscheidung des Präsidenten des Berufungsgerichts von Aix en Provence zur vorläufigen Auszahlung ergeht.
Bereits im November 2013 hatte das selbe Gericht den TÜV zur Zahlung von Schadenersatz an 1.700 betroffene Frauen verurteilt und den damals klagenden Geschädigten auch einen vorläufigen Schadenersatz von je 3000 Euro zu gesprochen. Der TÜV hätte PIP nicht bzw. nicht ausreichend geprüft und gegen seine "Kontroll- und Aufsichtspflichten" verstoßen. Das Berufungsgericht in Aix en Provence hob das Urteil am 2.Juli 2015 auf. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Geschädigten brachten eine Beschwerde beim Höchstgericht (Kassationsgerichtshof) ein. Das Verfahren ist noch anhängig.
Der TÜV hatte stets betont, selbst vom Hersteller der PIP-Implantate getäuscht worden zu sein.
Strafverfahren
PIP-Gründer Jean-Claude Mas wurde in zwei Prozessen des Betrugs (nicht rechtskräftig) an den betroffenen Frauen und am TÜV schuldig gesprochen.
69 Geschädigte aus Österreich haben sich - über den VKI - dem Strafverfahren wegen vorsätzlicher Täuschung und wegen Betrug gegen den Gründer und vier leitende Angestellte von PIP angeschlossen. Diese wurden am 10.12.2013 in zweiter Instanz (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen; den Geschädigten wurden Ansprüche auf Schadenersatz zuerkannt. Nach Rechtskraft eines Urteils können diese Ansprüche aus einem entsprechenden Fonds in Frankreich ("SARVI" = Service d'aide au recouvrement en faveur des victimes d'infractions) zum Teil befriedigt werden.
Klagen gegen den Haftpflichtversicherer
Darüber hinaus führt der VKI gegen den Haftpflichtversicherer von PIP - die französische Allianz Versicherung mit Sitz in Paris - 69 Klagen, um auch auf diesem Weg den Schadenersatz für die geschädigten Österreicherinnen durchzusetzen.