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PIP-Brustimplantate: VKI unterstützt französische Sammelklage gegen den TÜV Rheinland

Am 14.11.2013 verurteilte das Handelsgericht Toulon den TÜV Rheinland und den TÜV Rheinland France zur Leistung eines vorläufigen Schadenersatzes von je 3000 Euro an Frauen, die durch fehlerhafte Brustimplantate der Firma PIP geschädigt wurden. Einem neuen Verfahren können sich nun auch betroffene Österreicherinnen als Nebenklägerinnen anschließen. Der Verein für Konsumenteninformation organisiert im Auftrag des Sozialministeriums die Sammelklage nach französischem Recht.

Der Verein für Konsumenteninformation führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelaktion für 69 Frauen aus Österreich, die durch Brustimplantate der französischen Firma PIP (Poly Implant Prothese) geschädigt wurden. Die Betroffenen werden dabei sowohl gegen die vermeintlichen Täter, den Haftpflichtversicherer der PIP sowie aktuell nun auch gegen den TÜV Rheinland (mit Sitz in Deutschland und Frankreich) vertreten. Ein Kostenrisiko entsteht den Betroffenen aus diesen Verfahren nicht.

Unterstützt durch den VKI haben sich die Frauen zum einen dem Strafprozess wegen vorsätzlicher Täuschung und Betrugs gegen den Gründer und vier leitende Angestellte von PIP angeschlossen. Diese wurden am 10.12.2013 in erster Instanz (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen. Den Geschädigten wurden dabei Ansprüche auf Schadenersatz zuerkannt. Nach Rechtskraft des Urteils könnten diese Ansprüche aus einem entsprechenden Fonds in Frankreich (SARVI = Service d’aide au recouvrement en faveur des victimes d’infractions) ganz oder zum Teil befriedigt werden.

Gleichzeitig führt der VKI mehrere Musterprozesse gegen den Haftpflichtversicherer von PIP, die französische Allianz Versicherung mit Sitz in Paris. Auch auf diesem Weg sollen die Ansprüche der Österreicherinnen durchgesetzt werden. Derzeit setzt die Allianz Versicherung dabei allerdings auf Verzögerung und Verjährung.

Um Schadenersatz geht es nun auch in einem weiteren Prozess. Bereits am 14.11.2013 wurden der deutsche und der französische TÜV Rheinland vom Handelsgericht in Toulon verurteilt, einen vorläufigen Schadenersatz von je 3000 Euro an geschädigte Frauen zu entrichten. Die beiden Unternehmen hätten PIP nicht bzw. nicht ausreichend geprüft, so die Begründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der VKI bietet nun in Zusammenarbeit mit der französischen Rechtsanwältin Mag. Sigrid Preissl-Semmer 69 Österreicherinnen die Möglichkeit an, sich in einer Art Sammelklage als Nebenklägerinnen dem Verfahren gegen den TÜV anzuschließen. Ziel ist es, ebenfalls einen vorläufigen Schadenersatz in Höhe von 3000 Euro durchzusetzen.

Der VKI vertritt hier erstmals grenzüberschreitend in verschiedenen Klagen gegen verschiedene Haftungsträger die Rechte der Betroffenen und versucht alles zu tun, damit diese letztlich für ihr Leid entschädigt werden sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. Für uns ist dieser Produkthaftungsfall ein Test, ob und wie man in einem Massenschadensfall in der EU seine Rechte grenzübergreifend durchsetzen kann.

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