Zum Inhalt

Preissteigerungen im Verbraucherrecht: Uni Salzburg

Im Rahmen des Veranstaltungsprogramms der Salzburger Juristischen Gesellschaft im Sommersemester 2024 findet - unter der Leitung von Präsident ao Univ.-Prof. Dr. Roland Winkler - am 20. Juni 2024 an der Universität Salzburg ein Vortrag statt von 

Dr. Petra Leupold, LL.M. (Leiterin Abteilung Klagen im VKI) und Mag. Maximilian Kemetmüller (Energierechtsexperte und RAA in Wien) 

zum Thema "Rechtsgrundlagen und AGB-rechtliche Vorgaben zu Preisanpassungen bei
Energie-, Telekom- und Mietverträgen im Lichte des Unionsrechts". 

Verbraucher:innen sind insbesondere in den Bereichen Wohnen, Energie und Telekommunikation mit teils dramatischen Preissteigerungen konfrontiert. Der Vortrag untersucht die vertragsrechtlichen Grundlagen von Preisanpassungen in Dauerschuldverhältnissen, erörtert Implikationen der neueren EuGH-Judikatur im Lichte des unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes, und gibt einen Überblick über aktuelle Entscheidungen, anhängige Verfahren, sowie über wesentliche Rechtsentwicklungen und Rechtsfragen.

Nähere Informationen zur Veranstaltung sowie zum aktuellen Vortragsprogramm der Salzburger Juristischen Gesellschaft finden Sie hier

Die Präsentationen zu den Vorträgen finden Sie hier: 

Leupold, AGB-Schranken und Preisanpassungen bei Mietverträgen 

Kemetmüller, Preisanpassungen bei Energielieferverträgen 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

AI Act: EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz in Kraft

Mit dem AI Act hat die EU das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz entwickelt. Zweck der Verordnung ist die Etablierung eines einheitlichen Rechtsrahmens, um die Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz zu fördern und gleichzeitig den Schutz vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen zu gewährleisten. Der AI Act ist seit 1. August 2024 in Kraft; die Regeln greifen schrittweise ab dem 2. Februar 2025. Der VKI informiert über die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung.

Unterlassungserklärung des Hoffman-Vereins

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Hoffman-Verein wegen dreier Klauseln in ihrem Aufnahmeantrag (Vermittlungs- und Organisationsvertrag) abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang