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"Prince of Wales": Irreführende Werbung

HG Wien und OLG Wien bestätigen VKI gegen "Prince of Wales"

Konsumentenschützer weiterhin erfolgreich gegen irreführende Werbung unterwegs. Rufschädigungs-Klage von "Prince of Wales" gegen VKI abgewiesen.

 

Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) geht - wie bereits berichtet - wegen irreführender Werbung gegen die Firma "Prince of Wales" gerichtlich vor und wird nunmehr vom Handelsgericht Wien in seiner Auffassung bestätigt. Grund der Klage: "Prince of Wales" erweckte den Eindruck, es handle sich bei seinen Produkten um Maßanzüge, tatsächlich bietet dieses Unternehmen aber nach Ansicht des VKI nur geänderte Konfektionsware.

Einstweilige Verfügung

Der VKI erwirkte in diesem Verfahren eine einstweilige Verfügung beim Handelsgericht Wien, wonach es "Prince of Wales" zu unterlassen hat, Anzüge mit Aussagen wie "nach ihren persönlichen Maßen", "Maßanzüge" oder "aufwendig gearbeitet" zu bewerben, wenn es sich tatsächlich nur um geänderte Konfektionsware handelt. 

Klage wegen Rufschädigung abgewiesen

"Prince of Wales" klagte seinerseits den VKI mit der Begründung, die Berichterstattung in seinem  Magazin "Konsument" sei rufschädigend. Der "Konsument"-Artikel bezog sich auf die in ganzseitigen Zeitungsinseraten enthaltene Werbeaussage: "Entdecken Sie den Unterschied zwischen Perfektion und Konfektion", die jedoch bei einem Kunden in der noblen Wiener Filiale von "Prince of Wales" zu Enttäuschungen führte. Nunmehr liegt in diesem Verfahren eine Entscheidung vom Handelsgericht Wien zugunsten des VKI vor.

Kritik beruht auf wahren Tatsachen

Das HG Wien hält fest, dass die vom VKI verbreiteten Behauptungen wahr sind. Argumentiert wird, die Verbreitung wahrer Tatsachen sei ein verfassungsmäßig gewährleistetes Recht und "Prince of Wales" erwecke mit seiner Werbung den Eindruck, es handle sich bei den angebotenen Anzügen um Maßanzüge, was allerdings nicht der Wirklichkeit entspreche. Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Oberlandesgericht Wien

Im Verfahren des VKI gegen "Prince of Wales" hat mittlerweile auch das Oberlandesgericht Wien dem VKI Recht gegeben und die einstweilige Verfügung gegen "Prince of Wales" bestätigt. Auch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

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