Mit der Richtlinie soll der Verbraucherschutz verbessert und gleichzeitig die Gemeinschaftsvorschriften zum Zweck der Förderung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit harmonisiert werden.
Die sog. "UGP-Richtlinie" enthält eine Liste unlauterer Geschäftspraktiken, die künftig in allen Mitgliedstaaten untersagt sind. Dazu gehören:
-an Kinder gerichtete Appelle in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu überreden
-irreführende Angaben wie die Behauptung, "dass ein Produkt von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden sei, obwohl dies nicht der Fall ist".
-Als unlauter gilt unter anderem auch die falsche Behauptung, ein Angebot sei nur begrenzt verfügbar.
-Aggressive Praktiken im Zusammenhang mit vermeintlichen Preis-Verlosungen sind ebenso wenig erlaubt.