Kurz nach der Mitteilung, dass die Geschädigten des AMIS-Skandals auf teilweise Entschädigung aus der Abwicklung der Fonds in Luxemburg hoffen können und kurz vor dem Beginn des Strafverfahrens gegen die Verantwortlichen kann über eine weitere erfreuliche Entwicklung für die Geschädigten berichtet werden: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erkannte auf eine Haftung der Republik Österreich wegen Versäumnissen der Bundeswertpapieraufsicht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Finanzprokuratur hat Berufung angekündigt.
Das Urteil wirkt unmittelbar nur im Anlassprozess, hat aber für alle Geschädigten Mustercharakter.