Zum Inhalt

Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im Amtsblatt veröffentlicht

Die Richtlinie ist damit in Kraft getreten, die Mitgliedstaaten haben nun zweieinhalb Jahre für ihre vollständige Umsetzung.

Mit der Richtlinie soll der Verbraucherschutz verbessert und gleichzeitig die Gemeinschaftsvorschriften zum Zweck der Förderung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit harmonisiert werden.

Unter den folgenden Links gelangen Sie zum im Amtsblatt veröffentlichten Richtlinientext auf Englisch, Französich und Deutsch:

Englisch

Französisch

Deutsch

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die T-Mobile Austria GmbH abgemahnt. T-Mobile hatte Konsument:innen, die Ansprüche im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. dem monatlichen Internet-Service Entgelt geltend gemacht hatten, die ordentliche Kündigung erklärt.

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Im Auftrag des Sozialministeriums vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in mehreren Musterprozessen gegen T-Mobile Konsument:innen bei der Rückforderung der Servicepauschale. Jetzt kam es in zwei vom VKI geführten Verfahren zu erstinstanzlichen Entscheidungen. In beiden Fällen beurteilte das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien die Einhebung der Servicepauschale als unzulässig. Die Urteile sind rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang