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Österreichische Gesetze und Verordnungen in der aktuellen Fassung, Bundesgesetzblätter authentisch ab 2004
Österreichische Gesetze und Verordnungen in der aktuellen Fassung, Bundesgesetzblätter authentisch ab 2004
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den deutschen Verein „Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung einer Skiversicherung. Das Handelsgericht (HG) Wien beurteilte die zugrundeliegende sowie sechs weitere Klauseln für unzulässig.
Knebelungsverträge binden Versicherungskunden auf mindestens 10 Jahre.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UNIQA Österreich Versicherungen AG wegen deren Klauseln geklagt, die die Möglichkeit, den Schadenfreibonus zu bekommen an eine elektronische Kommunikation knüpfen. Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, gab dem VKI somit Recht und erklärte die eingeklagten Klauseln für unzulässig.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AGILA Haustierversicherung AG abgemahnt. Diese gab am 10.12.2025 eine Unterlassungserklärung ab.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. wegen einer Laufzeitrabattklausel abgemahnt. Die Klausel über den Laufzeitrabatt entsprach unseres Erachtens nicht den Anforderungen an die Zulässigkeit von Dauerrabattklauseln. Die TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. gab am 05.12.2025 eine Unterlassungserklärung ab.
Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!
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