Die TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. verpflichtete sich gegenüber dem VKI im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern die Verwendung der folgenden Klausel oder die Verwendung sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich auf diese Klausel und sinngleiche Klauseln nicht zu berufen:
