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Tiroler Versicherung hat Unterlassungserklärung abgegeben
Bild: DragonImages/adobe.stock.com

Unterlassungserklärung der TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. - Laufzeitrabattklausel

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. wegen einer Laufzeitrabattklausel abgemahnt, die wir als unzulässig erachteten. Die Klausel über den Laufzeitrabatt entsprach unseres Erachtens nicht den vom Obersten Gerichtshof entwickelten Anforderungen an die Zulässigkeit von Dauerrabattklauseln. Die TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. gab am 05.12.2025 eine Unterlassungserklärung ab. 

Die TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. verpflichtete sich gegenüber dem VKI im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern die Verwendung der folgenden Klausel oder die Verwendung sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich auf diese Klausel und sinngleiche Klauseln nicht zu berufen:

Laufzeitrabattklausel_Tiroler Versicherung
Bild: Laufzeitrabattklausel_Tiroler Versicherung

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