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Zukunftsvorsorge: Kein vorzeitiger Ausstieg möglich

Knebelungsverträge binden Versicherungskunden auf mindestens 10 Jahre.

Wien (OTS) - Schon vor der Einführung der staatlich geförderte Zukunftsvorsorge im Jahr 2003 warnten die AKNÖ-Konsumentenschützer vor der langen Bindefrist. Die dutzenden Anrufe von Verbrauchern, die vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchten, bestätigen nun die Befürchtungen der AK-Experten. Dazu Mag. (FH) Manfred Neubauer, AKNÖ-Finanzexperte: "Die Statistiken zeigen eindeutig, dass viele Menschen gerne vorsorgen wollen, sich dies aber auf Dauer nicht leisten können. Denn nicht umsonst werden mehr als die Hälfte der Lebensversicherungen in Österreich vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt. Auch hierbei handelt es sich um ein Verlustgeschäft, denn bei der vorzeitigen Kündigung liegt der Rückkaufswert, abhängig vom Ausstiegszeitpunkt, weit unter der Summe der bezahlten Prämien. Aber immerhin ist ein frühzeitiger Ausstieg möglich."

Berater kommen Informationspflicht nicht nach

Bei der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge hingegen kommt man nicht vor Ablauf von 10 Jahren an das investierte Kapital heran - egal wie dringend man es benötigt. "Das widerspricht anderen gesetzlichen Normen, wie z.B. dem Versicherungsvertragsgesetz, bei denen auch bei langfristigen Verträgen ein Ausstieg nach wenigstens 3 Jahren möglich ist. Meiner Meinung nach ist hier keinerlei Gesetzessystematik zu erkennen", kritisiert Neubauer. Auch AKNÖ-Präsident Josef Staudinger sieht hier Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber: "Zum Schutz des Konsumenten muss etwas getan werden. Wie die Anfragen deutlich zeigen, wurden die Verbraucher vielfach gar nicht darüber informiert, dass ein vorzeitiger Ausstieg nicht möglich ist. Das heißt, dass nicht alle MitarbeiterInnen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen ihrer Informationspflicht nachkommen - und das auf Kosten der Konsumenten."

Die AKNÖ-Konsumentenschützer empfehlen,
· vor Abschluss eines Vorsorgeproduktes unbedingt mehrere Angebote einzuholen,
· die Bedingungen genau zu prüfen
· und realistisch einzuschätzen, ob man sich bei Verträgen mit langen Laufzeiten die Raten auch langfristig leisten kann.

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