Zum Inhalt

Unterlassungserklärung AGILA Haustierversicherung AG
Bild: peopleimages.com/adobe.stock.com

Unterlassungserklärung der AGILA Haustierversicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AGILA Haustierversicherung AG wegen deren Prämienanpassungsklausel abgemahnt, die wir als unzulässig erachteten. Die AGILA Haustierversicherung AG gab am 10.12.2025 eine Unterlassungserklärung ab. 

Die AGILA Haustierversicherung AG verpflichtete sich gegenüber dem VKI in Österreich im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern die Verwendung der folgenden Klausel

§ 11 Anpassung des Beitrages 

  1. Der Beitrag wird unter Berücksichtigung der in den Kalkulationsgrundlagen des Versicherers niedergelegten Prämienfaktoren (z. B. Schadenaufwand und -häufigkeit, individueller Schadenaufwand, Verwaltungskostenaufwand, Bestandszusammensetzung, Stornoquote) für gleichartige Risiken einer Bestandsgruppe unter Beachtung anerkannter Grundsätze der Versicherungsmathematik und -technik ermittelt. Es können auch Schwankungen der Verbraucherpreise gemäß dem Verbraucherpreis-Index VPI 2010, bzw. bei dessen Entfall (Auflassung) dem entsprechenden Nachfolgeindex herangezogen werden. 
  2. Ergibt eine Neukalkulation im Vergleich zum Vorjahr einen um mindestens 5 % vom bisherigen Tarifbeitrag abweichenden Wert, so ist der Versicherer berechtigt, den Beitrag je Tarif um den Differenzbetrag zu erhöhen bzw. verpflichtet, ihn um die Differenz zu senken. Der Versicherer kann den Beitrag je Tarif einmal pro Versicherungsjahr ändern. 
  3. Die Beitragsanpassung wird dem VN mindestens ein Monat vor dem Wirksamwerden der Anpassung mitgeteilt.
  4. Bei Erhöhung des Beitrags ohne gleichzeitige Erhöhung des Versicherungsschutzes kann der VN den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragsanpassung kündigen.
  5. Bei der Beitragserhöhung können Gruppen von VN, bei denen gemeinsame Merkmale gegeben sind, aus der bisherigen Bestandsgruppe genommen werden.

oder die Verwendung sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich auf diese Klausel und sinngleiche Klauseln nicht zu berufen.

Auf Wunsch der AGILA Haustierversicherung AG hat der VKI dem Versicherer eine Aufbrauchsfrist für die alte - inkriminierte - Klausel bis spätestens 31.01.2026 eingeräumt. Die AGILA Haustierversicherung AG verpflichtete sich im Gegenzug, sich auf die Klausel und sinngleiche Klauseln gegenüber Verbraucher:innen ab Abgabe der Unterlassungserklärung jedenfalls nicht zu berufen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Eberharter

Unterlassungserklärung von Eberharter

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Eberharter GmbH wegen 21 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Eberharter enthaltenen Bestimmungen zu Einschränkungen der Gewährleistung, sowie diverse Haftungsausschlüsse gegen die gesetzlichen Bestimmungen.

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang