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Rückerstattung Ski-Saisonkartenpreis
Ski-Saisonkarten 2019/20 Bild: Dim Tik/Shutterstock.com

Rückerstattung Saisonkarten: Anspruch auf aliquote Rückzahlung wegen vorzeitig abgebrochener Skisaison 2019/20

, aktualisiert am

Wintersportbegeisterten, die eine Saisonkarte in der Skisaison 2019/20 erworben haben, steht aufgrund der pandemiebedingten vorzeitigen Beendigung der Skisaison ein Rückerstattungsanspruch gegen die Liftbetreiber zu.

Der VKI bietet betroffenen Kund:innen seine Unterstützung zu folgenden Saisonkarten an:

  • Ski amadé Card
  • SuperSkiCard Salzburg & Kitzbüheler Alpen
  • Topskipass Kärnten & Osttirol
  • Ostalpen Card
  • Snow Card Tirol
  • Freizeitticket Tirol
  • Ski Alpin Card
  • Ski Welt Wilder Kaiser - Brixental
  • Montafon Brandnertal Card
  • KitzSki Jahreskarte
  • Ski Arlberg
  • Ski Lungau
  • Tirol Regio Card
  • Steiermark Joker

Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - einige Liftbetreiber geklagt. Gegenstand der Klagen war ein aliquoter Rückerstattungsanspruch von Kund:innen, die für die Skisaison 2019/20 eine Saisonkarte erworben hatten. Die Skisaison 2019/20 wurde aufgrund der COVID-19 Pandemie mit 16.03.2020 vorzeitig beendet, obwohl das Saisonende vereinbarungsgemäß erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt war. Die Liftbetreiber konnten ihre Leistungen aus dem Vertrag nicht mehr erbringen. Daher erlischt für den Zeitraum der Schließung auch die Zahlungspflicht der Skigäste. Da die Konsument:innen das Entgelt für die Saisonkarten bereits im Voraus bezahlt hatten, haben sie einen aliquoten Rückzahlungsanspruch des Kartenpreises für die Dauer der Schließung. Dies bestätigte auch das LG Salzburg als Berufungsgericht in dem vom VKI geführten Musterverfahren gegen die Ski amadè GmbH. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dennoch liegen dem VKI zahlreiche Beschwerden von Skigästen vor, weil einige Liftbetreiber ihren Kund:innen eine aliquote Rückerstattung des Kartenpreises für die Dauer der Schließung verweigern.

Der VKI bietet - im Auftrag des Sozialministeriums - betroffenen Kund:innen daher an, sich an der kostenlosen Sammelintervention anzuschließen, um deren Ansprüche gebündelt gegenüber dem jeweiligen Liftbetreiber einzufordern.

Der Rückerstattungsanspruch ist abhängig von der Dauer der Skisaison und dem für die Saisonkarte bezahlten Preis. Der Anspruch auf aliquote Rückzahlung beträgt beispielsweise bei der Saisonkarte "Ski Arlberg" EUR 236,00 und für den "Steiermark Joker" EUR 216,00. In dem vom VKI geführten Musterverfahren gegen die Ski amadè GmbH betrug der Rückerstattungsanspruch für eine "Ski amadè Card" (Erwachsener) EUR 141,50. 

Voraussetzungen zur kostenlosen Anmeldung an der VKI-Sammelintervention:

Teilnahmeberechtigt sind alle Konsument:innen, die eine der folgenden Saisonkarten für die Saison 2019/2020 erworben haben:

Anmeldefrist

Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 30.04.2022 möglich.

Falls Sie selbst Ansprüche für die Saison 2019/20 geltend machen wollen, empfehlen wir Ihnen sich direkt an die jeweiligen Liftbetreiber zu wenden. Für die Geltendmachung der Ansprüche können Sie unseren Musterbrief heranziehen. Diesen müssen Sie auf Ihre Mehrtageskarte/Wochenkarte entsprechend adaptieren.

Wichtige Informationen - FAQ

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