Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied Anfang 2022 zugunsten der Kreditnehmer:innen, dass Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung (Kreditmoratorium) keine Sollzinsen verlangen dürfen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ende 2022 auch bestätigte, dass die zugrunde liegende Gesetzesregelung verfassungskonform war, forderte der VKI einige der größten österreichischen Kreditinstitute auf, die Entscheidung des OGH umzusetzen. Die vom VKI angeschriebenen Kreditinstitute erklärten sich überwiegend bereit, eine Refundierung der Sollzinsen für betroffene Kund:innen für den Stundungszeitraum vom 1. April 2020 bis maximal 31. Jänner 2021 vorzunehmen. Mit den zum Volksbanken-Verbund gehörenden Kreditinstituten führt der VKI derzeit intensive Gespräche.
Santander und BAWAG P.S.K.
Nach der Veröffentlichung der OGH-Entscheidung konnte der VKI bereits Ende August 2022 mit der Santander Consumer Bank GmbH eine Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen ausverhandeln. In weiterer Folge erklärte sich auch die BAWAG P.S.K. bereit, mit dem VKI eine Lösung für betroffene Kund:innen anzubieten und eine Rückerstattung vorzunehmen.
Raiffeisen Tirol
Auch mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG (RLB Tirol) konnte der VKI mittlerweile eine Einigung zur Refundierung der Sollzinsen erzielen. Betroffene Kund:innen der RLB Tirol konnten über den VKI die Rückerstattung der Sollzinsen beantragen.
Abklärung mit weiteren Kreditinstituten
Die Vorgehensweise vieler anderer Bankinstitute nach der Entscheidung des VfGH blieb jedoch unklar. Deshalb forderte der VKI elf der größten Kreditinstitute Österreichs auf, die Entscheidung des OGH umzusetzen und eine Refundierung der zu Unrecht einbehaltenen Sollzinsen vorzunehmen. Konkret wurden folgende Bankinstitute vom VKI kontaktiert:
Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (Erste Bank); Unicredit Bank Austria AG (Bank Austria); Bausparkasse Wüstenrot AG; BKS Bank AG (BKS) , Oberbank AG; Hypo NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG (Hypo NÖ); Volksbank Niederösterreich AG; Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG; Oberösterreichische Landesbank AG (OÖ Landesbank); Kärntner Sparkasse AG; Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV).
Den Stellungnahmen der Kreditinstitute zufolge wird der überwiegende Teil der Banken der Aufforderung des VKI nachkommen. Folgende Banken erklärten, eine Refundierung der Sollzinsen auf Nachfrage ihrer Kreditnehmer:innen und nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen vorzunehmen:
- Erste Bank
- Bank Austria
- Bausparkasse Wüstenrot
- Oberbank
- Hypo NÖ
- OÖ Landesbank
- Kärntner Sparkasse
- Bank für Tirol und Vorarlberg
Die Erste Bank und der Sparkassensektor bieten dazu auch eigene Einmeldemöglichkeiten auf ihren Plattformen an. Die Hypo NÖ erstattete bereits letztes Jahr die während des Stundungszeitraumes verrechneten Sollzinsen an alle betroffene Kund:innen, die das gesetzliche Kreditmoratorium in Anspruch genommen hatten.
Bank 99 und Raiffeisen NÖ/Wien/Burgenland
Die Bank 99 teilte dem VKI mit, bei laufenden Krediten automatisch eine Saldorichtigstellung mittels Zinsgutschrift durchzuführen. Bei bereits beendeten Kreditverträgen erfolgt eine Rückerstattung, wenn sich Konsument:innen bei der Bank melden. Auch mit der Raiffeisen-Landesbank Niederösterreich-Wien AG (RLB NÖ-Wien) sowie der Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband eGen (RLB Burgenland) gibt es Einigungen mit dem VKI zur Refundierung der Sollzinsen. Die RLB NÖ-Wien und die RLB Burgenland bieten seit Mitte Juni 2023 betroffenen Kund:innen die Möglichkeit, über deren Websites die Refundierung zu beantragen.
BKS Bank
Von der BKS Bank AG fehlt bis dato eine Stellungnahme an den VKI. Derzeit ist anzunehmen, dass die BKS, die gemeinsam mit Oberbank BTV und BKS zur 3-Banken-Gruppe gehört, eine Rückerstattung der im gesetzlichen Stundungszeitraum angelasteten Sollzinsen auf Nachfrage der Kreditnehmer:innen vornehmen wird.
Volksbank
Die Volksbank Wien AG, die Volksbank Niederösterreich AG und alle dem Volksbanken-Verbund zugehörigen Kreditinstitute stehen derzeit in Verhandlungen mit dem VKI.
Die Höhe der rückzuerstattenden Sollzinsen für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis maximal 31.01.2021 hängt von der Ratenhöhe und dem Sollzinssatz ab und könnte laut Erfahrungen des VKI einige Hundert bis mehrere Tausend Euro betragen.