Zum Inhalt

Starbucks wegen Mogelpackung verurteilt

Der VKI klagte Starbucks auf Unterlassung des Vertriebs irreführender Teeverpackungen und bekam vor dem HG Wien Recht.

Gegenstand des Verfahrens war ua die Verpackung der Teesorte "Emperor's Clouds & Mist Green Tea". Der undurchsichtige Außenkarton enthält lediglich 12 Teebeutel und ist damit insgesamt nur zu etwas weniger als die Hälfte befüllt.

Der VKI klagte auf Unterlassung. Das HG Wien folgte der Rechtsauffassung des VKI und beurteilte die Verpackung als irreführend, weil der Durchschnittsverbraucher aufgrund des Außenkartons mehr Inhalt erwarte. Daran ändere auch der auf der Schachtel angebrachte Hinweis, dass 12 Teebeutel enthalten seien, nichts: Der Hinweis sei zu wenig auffällig ausgestaltet, um den unrichtigen Eindruck bei der überwiegenden Zahl der Durchschnittskonsumenten zu beseitigen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

HG Wien 02.02.2018, 11 Cg 51/17p
Volltextservice
Klageverteterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Im Auftrag des Sozialministeriums vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in mehreren Musterprozessen gegen T-Mobile Konsument:innen bei der Rückforderung der Servicepauschale. Jetzt kam es in zwei vom VKI geführten Verfahren zu erstinstanzlichen Entscheidungen. In beiden Fällen beurteilte das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien die Einhebung der Servicepauschale als unzulässig. Die Urteile sind rechtskräftig.

Strengere Vorgaben für Tech-Riesen: Digital Markets Act „scharf gestellt“

Strengere Vorgaben für Tech-Riesen: Digital Markets Act „scharf gestellt“

Der Digital Markets Act (DMA) sieht regulatorische Einschränkungen für sogenannte "Gatekeeper" - Plattformdienste mit erheblicher Marktmacht - vor und ist seit 7. März 2024 für 22 Dienste von sechs Gatekeepern, ua Amazon, Apple, Meta und Microsoft, wirksam. Wir stellen die Regelungen im Überblick dar.

Erfolgreiches Vorgehen gegen Hofer wegen einer Statt-Preis-Werbung

Erfolgreiches Vorgehen gegen Hofer wegen einer Statt-Preis-Werbung

Der VKI hatte die Hofer KG wegen aus Sicht des VKI unzulässiger Statt-Preisen geklagt. Zu einem Urteil dazu kam es nicht: Hofer schloss mit dem VKI einen gerichtlichen Vergleich ab und verpflichtete sich darin, dass inkriminierte Verhalten zu unterlassen.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang